WWF: Mehr als 1.300 geschützte Tiere seit 2020 in Österreich getötet
Der WWF startet daher unter dem Motto „Wild sein ist kein Verbrechen“ eine neue Kampagne samt Petition und fordert Bund und Länder zum Handeln auf. Die Naturschutzorganisation verlangt ein Ende der „sinnlosen Tötung geschützter Arten“ sowie die konsequente Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben zum Artenschutz. Statt Abschüssen brauche es mehr Herdenschutz, Prävention und Akzeptanz für Wildtiere. „Manche Arten werden allein schon für ihre Existenz bestraft, obwohl sie für intakte Ökosysteme unverzichtbar sind“, kritisiert Simons.
Unterstützung erhält die WWF-Initiative vom Schauspieler Gregor Seberg, bekannt als TV-Kommissar und Naturschützer. Gemeinsam mit dem WWF warnt Seberg vor einer gesellschaftlichen Gewöhnung an die Verfolgung geschützter Wildtiere. „Wildtiere wie Wolf, Biber, Luchs oder Seeadler gehören zu Österreich und haben ein Recht auf ihren Lebensraum. Es darf nicht zur Normalität werden, dass geschützte Arten abgeschossen oder illegal getötet werden. Sie dürfen nicht nur dann Platz haben, solange sie niemanden stören“, sagt Seberg. Der Schauspieler wird ab sofort in Hörfunkspots zur WWF-Kampagne zu hören sein.
Besonders viele Tötungen in Kärnten, Oberösterreich und Niederösterreich
Der WWF warnt vor „Dauer-Verstößen“ gegen europäisches Artenschutzrecht, weil mehrere Bundesländer pauschale Abschüsse von Bibern und Fischottern per Verordnung erlauben. Seit 2020 wurden besonders viele Fischotter in Kärnten (258), Oberösterreich (125) und Niederösterreich (106) getötet. Bei den Bibern verzeichneten Niederösterreich (363) und Kärnten (216) die mit Abstand meisten Abschüsse. „Biber helfen gegen Trockenperioden und schaffen Lebensräume für viele andere Arten. Ihre massenhafte Verfolgung ist ein fatales Signal“, warnt Hanna Simons vom WWF. Die meisten behördlich genehmigten Wolfsabschüsse gab es mit 37 Tieren ebenfalls in Kärnten, obwohl der Wolf hierzulande noch keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat.
Besonders kritisch sieht der WWF eine tierschutzwidrige Praxis in Kärnten. Dort dürfen Fischotter mit potenziell grausamen „Conibearfallen“ getötet werden. Dabei handelt es sich um spezielle Bügelfallen, die europarechtlich untersagt, in anderen Ländern verboten sind und auch für Haustiere oder Menschen gefährlich werden können. „Es ist völlig unverständlich, dass solche Fallen trotz massiver Tierschutzbedenken eingesetzt werden dürfen“, kritisiert Hanna Simons.