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VwGH zieht Schlussstrich unter Pumpspeicherkraftwerk Koralm

14.08.2026

Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof das Aus für das umstrittene Pumpspeicherkraftwerk Koralm besiegelt. Die Genehmigungsversagung durch das Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2023 bleibt damit rechtskräftig.

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© WilliamCho pixabay.com

Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralpe wird nicht gebaut. Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, sind die Projektbetreiber nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gescheitert. Damit ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aus dem Jahr 2023, mit der die Genehmigung des Projekts versagt wurde, endgültig rechtskräftig.
 

„Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch das zweite anrufbare Höchstgericht alles klar gemacht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2023 bleibt somit dauerhaft rechtskräftig, nun herrscht endlich Rechtssicherheit“, erklärt Wolfgang Rehm, Umweltverfahrensexperte von VIRUS.

 

Breite Kritik am Projekt

Das Pumpspeicherkraftwerk war über Jahre umstritten. Das Projekt sah ein Kraftwerk in Kavernenbauweise vor, das ohne natürlichen Zufluss auskommen sollte. VIRUS kritisiert, dass das Vorhaben trotz großer angekündigter Maschinenleistung nur über ein vergleichsweise begrenztes Speichervolumen verfügt habe.

Entscheidend für die Ablehnung waren allerdings nicht die energiewirtschaftlichen Argumente, sondern vor allem die Ergebnisse des umfangreichen Umwelt- und Genehmigungsverfahrens. Das BVwG hatte eine Vielzahl von Gutachten eingeholt. Nach Darstellung von VIRUS zeigten diese erhebliche Probleme bei der technischen Planung, der Geländeeignung und beim Umgang mit möglichen Bergwasserzutritten.

Besonders kritisch bewertet Rehm die hydrogeologischen Aspekte. Aus dem Gerichtsgutachten habe sich aus seiner Sicht sogar der Verdacht einer „gemeingefährdenden Planung“ ergeben.
 

Naturschutz gab letztlich den Ausschlag

Das Projekt beschäftigte Behörden und Gerichte über  14 Jahre. Nach mehreren Anläufen kam es schließlich zu einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Bundesverwaltungsgericht stützte seine Ablehnung letztlich unter anderem auf den Naturschutz und die Auswirkungen auf das Europaschutzgebiet Koralpe.
 

Damit scheiterte das Vorhaben an einem Schutzstatus, dessen Bedeutung bereits während des langjährigen Verfahrens für Konflikte gesorgt hatte.
 

VIRUS kritisiert zugleich, dass das Land Steiermark das Projekt ursprünglich stark unterstützt habe. Bereits zu Beginn des Verfahrens habe es laut Rehm Versuche gegeben, das Landschaftsschutzgebiet Koralpe aufzuheben und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden. Dies sei jedoch verhindert worden.
 

Rechtssicherheit nach jahrelangem Verfahren

Mit der Entscheidung des VwGH endet nun eine lange juristische Auseinandersetzung. Auch für die beteiligten Behörden gab es dabei eine Niederlage: Laut VIRUS wurden zwei verspätet eingebrachte Revisionsbeantwortungen als zurückzuweisende Revisionen gewertet.
 

Für Rehm ist das endgültige Aus des Projekts deshalb vor allem eine Frage der Rechtssicherheit. Gleichzeitig kritisiert er die lange Dauer des Verfahrens.
 

„Leuchtstern der Verfahrensbeschleunigung war der jahrelange Prozess allerdings nicht“, so Rehm. Wäre das Verfahren von Anfang an ergebnisoffen geführt worden, hätte die ablehnende Entscheidung seiner Ansicht nach bereits Jahre früher fallen können.
 

Damit ist das Kapitel Pumpspeicherkraftwerk Koralm nach 14 Jahren endgültig beendet. Die Entscheidung zeigt auch, wie langwierig Großprojekte im Spannungsfeld zwischen Energiewende, Naturschutz, technischen Anforderungen und Umweltrecht werden können.

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