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Vorarlberg: Keine Abschaffung oder Streichung des Klimaschutzes

01.01.2025

Aufgabenbereich wird sogar erweitert

HügelLandschaft .jpg.jpg
© skeeze auf pixabay
Bregenz – Aufgrund einer Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung kommt es ab heute, 1.1.2025  zu einer Verschiebung der Zuständigkeiten betreffend die Koordination der Klimawandelanpassungsstrategie: von der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz (IVe) zur Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa). Gleichzeitig wird in der Geschäftseinteilung geregelt, dass die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz (IVe) offiziell mit einem weiteren großen Aufgabenbereich, nämlich der Koordination des Wiederherstellungsplans nach der Wiederherstellungsverordnung betraut wird.  Der ORF Vorarlberg berichtete dazu irreführend, die Landesregierung würde ein Klimareferat „abschaffen“ oder „streichen“ und mutmaßt „Änderungen der politischen Schwerpunkte“. Das ist in Sachen Klimaschutz weder der Fall noch belegbar.

In seiner Berichterstattung kommentierte der ORF Vorarlberg   zunächst, die Landesregierung „schafft das Klimareferat ab“ und änderte in einer zweiten Fassung auf „die Landesregierung streicht das Klimareferat“. Damit wird insinuiert, der Klimaschutz würde zukünftig keine Rolle mehr spielen und tatsächlich abgeschafft oder gestrichen werden. Beides ist jedoch nicht der Fall, im Gegenteil.

Die Vorarlberger Landesregierung weist in einer Presseaussendung darauf hin, dass sie weiterhin auf wirksame Energie- und Klimapolitik setzt. Entgegen der Berichterstattung des ORF Vorarlberg wird kein „Referat“ als Organisationseinheit gestrichen, sondern lediglich eine in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung für eine Organisationseinheit nicht vorgesehene Bezeichnung („Referat“) gestrichen. Zudem wird mit dieser Änderung dem Umstand Rechnung getragen, dass in der Geschäftseinteilung die in den jeweiligen Abteilungen eingerichteten Fachbereiche nicht namentlich genannt sind.

Der „Fachbereich Energie und Klimaschutz“ ist bereits seit längerem in der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) angesiedelt. Er wird durch diese Änderung weder gestrichen noch werden Kompetenzen beschnitten. Im Gegenteil, ab 2025 ist diese Abteilung entsprechend der geänderten Geschäftseinteilung nun auch offiziell mit der Koordination der Klimawandelanpassungsstrategie betraut. In der Praxis war dies bereits in der Vergangenheit der Fall, die Änderung der Geschäftseinteilung trägt nun der organisatorischen Realität Rechnung. 

Die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz (IVe) bleibt daneben unverändert bestehen und wird sogar inhaltlich aufgewertet.  

Für die Abteilung Umwelt und Klimaschutz (IVe) ändert sich jedoch sehr wohl etwas, denn diese Abteilung erhält mit der geänderten Geschäftseinteilung einen weiteren, großen Aufgabenbereich, nämlich die Koordination des Wiederherstellungsplans nach der Wiederherstellungsverordnung.
 

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