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Umweltorganisation warnt vor „Bumerang-Effekt“ des neuen  Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes

07.04.2026

Entwurf ist nicht mit europäischem Recht vereinbar

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© Markus Distelrath pixabay.com

Scharfe Kritik an der Regierungsvorlage zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) kommt von der Umweltorganisation VIRUS. Das Gesetz, das noch vor Ostern präsentiert wurde und nun  morgen im Wirtschaftsausschuss behandelt werden soll, bringe mehr Probleme als Lösungen und schaffe vor allem Rechtsunsicherheit.
 

VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm spricht von einem „Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz“. Der Entwurf suggeriere Fortschritt beim Ausbau erneuerbarer Energien, führe in Wahrheit jedoch zu einer „Schubumkehr“. „Nur weil erneuerbare Energie und Beschleunigung draufsteht und es damit grün klingt, macht es das nicht gut“, so Rehm.
 

Besonders kritisch sieht die Organisation den Umgang mit Umweltprüfungen. Zwar werde behauptet, dass UVP-pflichtige Vorhaben nicht betroffen seien, tatsächlich aber werde die Umweltverträglichkeitsprüfung in zentralen Punkten ausgehebelt. Gleichzeitig fehle weiterhin ein klarer rechtlicher Rahmen für sogenannte Beschleunigungsgebiete, die von den Bundesländern festgelegt werden sollen.
 

Ein zentraler Vorwurf betrifft die mangelnde Vereinbarkeit  des Entwurfs mit europäischem Recht, insbesondere mit der RED III Richtlinie. Laut Rehm sei es unzulässig, in Europaschutzgebieten auf Naturverträglichkeitsprüfungen zu verzichten. Vielmehr dürften solche Gebiete grundsätzlich gar nicht als Beschleunigungszonen ausgewiesen werden. Auch die verpflichtende Beteiligung der Öffentlichkeit an Genehmigungsverfahren werde im Gesetzesentwurf unzureichend berücksichtigt.
 

Kritik gibt es außerdem an der geplanten Aufwertung der Strategische Umweltprüfung als Ersatz für die UVP. Hier fehle eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung. Rehm verweist auf aktuelle Beispiele wie den Konflikt um den Lobautunnel, um die Risiken unzureichender Prüfverfahren zu verdeutlichen.
 

Auch die Einbindung der Wasserkraft sorgt für Diskussionen. Diese sei nicht zwingend erforderlich und erschwere das Gesetz zusätzlich. Sollte sie dennoch Teil des EABG sein, müsse jedenfalls die EU-Wasserrahmenrichtlinie eingehalten werden, insbesondere beim Schutz von Gewässern in sehr gutem Zustand.
 

Darüber hinaus kritisiert VIRUS strukturelle Schwächen im Verfahren. Die vorgesehenen Landesverwaltungsgerichte als Beschwerdeinstanzen würden kaum zur Beschleunigung beitragen. Ohne eine klare Möglichkeit für Projektwerber, freiwillig eine UVP zu beantragen, drohten langwierige Verfahren und keine Beschleunigung.
 

Insgesamt warnt Rehm vor massiven rechtlichen Auseinandersetzungen, sollte das Gesetz in der aktuellen Form beschlossen werden. Konflikte um Parteistellungen und Zuständigkeiten seien vorprogrammiert und könnten die Gerichte jahrelang beschäftigen. Da für das EABG eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, setzt die Umweltorganisation darauf, dass der Entwurf in dieser Form keine Zustimmung findet. 

 

„Es braucht eine grundlegende Überarbeitung, bevor ein Gesetz vorgelegt wird, das den europäischen Vorgaben entspricht und tatsächlich zur Beschleunigung der Energiewende beiträgt“, so Rehm.

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