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Überwachung von Atomkraftgegnern in Frankreich landet vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte 

30.11.2025

Frankreich sammelt Daten von Atomkraftgegner:innen und beschränkt damit das Recht auf Meinungsfreiheit

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© ka_re pixabay.com
Paris - Bereits Im September 2024 prangerten Greenpeace Frankreich, das Netzwerk „Sortir du nucléaire“ und Cacendr gemeinsam mit gewählten Amtsträgern, Journalisten, Wissenschaftlern und anderen Mitgliedern der Zivilgesellschaft eine Polzeiakte namens ODIINuc an, das durch ein Dekret vom 8. April 2024 auf Initiative des Innenministeriums geschaffen wurde. Diese Datei, die der „Sammlung und Analyse von Informationen über Personen, die an Ereignissen beteiligt sind, welche ein Risiko für die nukleare Sicherheit in Frankreich offenbaren“, diente, gab sofort Anlass zur Sorge. Die vage Formulierung des Textes ermöglicht es den Behörden, detaillierte Informationen über Atomkraftgegner zu sammeln.  Die NGOs befürchteten bereits damals, dass diese Datei, die normalerweise zur Stärkung der Sicherheit von Kernkraftwerken angelegt wird, dazu missbraucht werden könnte, detaillierte Daten über Atomkraftgegner oder Gegner der Atomindustrie zu sammeln und damit erneut Umweltaktivismus mit der Bedrohung durch Terrorismus gleichzusetzen.

Der Staatsrat bestätigte diesen Zweifel der Zivilgesellschaft mit einem Beschluss im Juli 2025.  Bei dieser Gelegenheit erkannte er ausdrücklich an, dass die Daten von Personen, die an „Aktionen, die vorwiegend unter die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit fallen“, und damit an Aktivistenaktionen teilnehmen, in dieser Akte vermerkt werden können.
 

Umweltaktivist:innen und alle anderen,  egal ob Bürger, Journalisten, Parlamentsabgeordnete oder NGO-Mitglieder, haben das Recht, ihre Meinungsfreiheit auszuüben und zu demonstrieren, ohne sich um ihr Recht auf Achtung ihres Privatlebens sorgen zu müssen.

Daher  wurde der Fall am 22. November 2025 vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht.

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30.11.2025 | Autor*in: Doris Holler-Bruckner
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