Tschechiens Atompläne: Wer trägt am Ende das Milliardenrisiko?
Im Zentrum steht dabei der Energiekonzern ČEZ, den der tschechische Staat künftig noch stärker kontrollieren will. Dahinter steckt eine grundlegende Frage: Wie lässt sich ein Kraftwerksbau finanzieren, dessen Amortisation sich über Jahrzehnte erstrecken kann? Uund wer trägt das Risiko, wenn die Kosten steigen oder der Atomstrom später weniger wert ist als erwartet?
Neue Kernkraftwerke zählen zu den kapitalintensivsten Infrastrukturprojekten überhaupt. Lange Planungs- und Bauzeiten, komplexe Genehmigungsverfahren und das Risiko von Verzögerungen und Kostensteigerungen machen sie zu besonders langfristigen Investitionen.
Damit entsteht ein grundlegendes Problem: Das Kapital muss lange vor der Inbetriebnahme bereitgestellt werden, während Einnahmen erst viele Jahre später entstehen. Der Staat greift deshalb bei Atomprojekten häufig auf Garantien, Kredite oder langfristige Preis- und Einnahmemodelle zurück. Einen solchen Mechanismus plant Tschechien auch für die neuen Reaktoren in Dukovany.
Das senkt das Risiko für Investoren – beseitigt es aber absolut nicht. Es verlagert einen Teil davon auf die öffentliche Hand und damit letztlich auf die Steuerzahler.
Ein besonders lehrreiches Beispiel liefert Frankreich. Der Staat übernahm 2023 den Energiekonzern EDF vollständig, nachdem er zuvor bereits knapp 84 Prozent der Aktien gehalten hatte. Hintergrund waren unter anderem die langfristigen Investitionspläne für die französische Atomflotte und den Bau neuer EPR2-Reaktoren.
Die Ausgangslage war allerdings extrem schwierig: EDF hatte 2022 einen Nettoverlust von 17,9 Milliarden Euro und eine Nettoverschuldung von 64,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig belasteten Probleme mit der bestehenden Reaktorflotte und staatliche Eingriffe in die Strompreise die wirtschaftliche Situation.
Die Verstaatlichung löste diese finanziellen Probleme nicht. Sie beseitigte aber die letzte Eigentumsbarriere zwischen Staat und Konzern. Frankreich konnte damit seine energiepolitischen Ziele stärker direkt über EDF steuern – übernahm aber gleichzeitig einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Risiken.
Die ČEZ startet finanziell deutlich besser als EDF seinerzeit. 2025 erzielte der Konzern nach den vorliegenden Angaben ein EBITDA von 137 Milliarden tschechischen Kronen und einen Nettogewinn von 27,4 Milliarden Kronen.
Doch auch ein profitabler Konzern kann nicht beliebig viele Großprojekte gleichzeitig finanzieren. Neue Reaktoren konkurrieren mit Investitionen in Netze, Gaskraftwerke und Fernwärme um Kapital.
Hier treffen zwei unterschiedliche Logiken aufeinander: Für den Staat zählen neben der Rendite auch Versorgungssicherheit und Energieautonomie. Für private Aktionäre stehen dagegen Rendite, Dividende und Unternehmenswert im Vordergrund.
Eine Investition kann deshalb für einen Staat strategisch sinnvoll erscheinen, obwohl sie unter rein kommerziellen Gesichtspunkten wenig attraktiv wäre. Die eigentliche Frage lautet also: Wer bezahlt das Risiko?
Tschechiens Neuordnung von ČEZ könnte dem Staat mehr Kontrolle über die Energieerzeugung und deren Investitionen verschaffen. Sie verändert aber die grundlegenden wirtschaftlichen Risiken der Atomkraft nicht.
Wenn ein Reaktor deutlich teurer wird, weil sich die Fertigstellung verzögert oder der Strompreis langfristig niedriger ausfällt als erwartet, verschwindet das Risiko nicht durch staatliches Eigentum. Es landet nur bei einem anderen Eigentümer und zwar stärker beim Staat und der öffentlichen Hand.
Das französische Beispiel zeigt deshalb eine wichtige Lektion: Staatliche Kontrolle kann die Finanzierung und politische Steuerung großer Atomprojekte erleichtern. Sie macht die Projekte selbst aber weder billiger noch risikoärmer.
Für Tschechien wird daher entscheidend sein, nicht nur zu fragen, wie viel neue Atomkraft kosten darf, sondern auch, wer für Kostenüberschreitungen, Verzögerungen und langfristige Marktpreisrisiken geradestehen muss. Denn strategischer Wert kann eine Investition zwar rechtfertigen – er ist aber kein Blankoscheck. Und zum Schluss ist es in diesem Falle dann jeder einzelne Steuerzahler und jede Steuerzahlerin, der oder die dann, egal ob gewollt oder nicht, einfach mitzahlen muss.