Tschechien: Baugesetz-Novelle könnte Genehmigung für Atommüll-Endlager beschleunigen
Besonders betroffen ist die Region Pilsen. Der Standort Březový potok bei Horažďovice im Böhmerwald gehört zu den vier Regionen, die für ein künftiges Endlager untersucht werden. Die Plattform gegen das Atommüll-Endlager will deshalb in den kommenden Tagen Gespräche mit tschechischen Senatorinnen und Senatoren führen. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im August im Senat beraten werden.
Senatoren äußern Bedenken
Auch der Pilsner Senator Miroslav Kroc (STAN) steht der Novelle kritisch gegenüber. In ihrer derzeitigen Form wolle er sie nicht unterstützen und erwäge, eine Rücküberweisung an das Abgeordnetenhaus zu verlangen. Er warnt insbesondere vor dem Umfang der Änderungen. Hastige Einzelanpassungen könnten neue Unklarheiten und rechtliche Probleme schaffen.
Der ebenfalls aus der Region Pilsen stammende Senator Lumír Aschenbrenner betont, dass Tschechien eine sichere Lösung für die Lagerung radioaktiver Abfälle brauche. Ein Projekt von dieser Tragweite dürfe jedoch nicht gegen den Willen der betroffenen Gemeinden und ihrer Bevölkerung durchgesetzt werden.
„Die betroffenen Kommunen sollten bei der endgültigen Entscheidung das entscheidende Wort haben“, erklärte Aschenbrenner. Der Staat müsse offen mit den Gemeinden verhandeln und ihnen langfristige Vorteile anbieten. Dazu könnten Investitionen in Infrastruktur, Verkehrswege, Schulen sowie Gesundheits- und Sozialleistungen gehören. Einmalige finanzielle Entschädigungen allein seien nicht ausreichend.
Kritik an verkürzten Verfahren
Die Plattform kritisiert vor allem die geplante Einstufung eines Endlagers als Bauvorhaben von besonderer Bedeutung für die Energiesicherheit des Staates. Dadurch könnten Genehmigungsverfahren beschleunigt und Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt werden. Aus Sicht der Gemeinden ist das problematisch, weil ein Endlager die betroffenen Regionen über Jahrzehnte hinweg prägen würde.
Besonders umstritten sind die vorgesehenen Einschränkungen bei Rechtsmitteln. Nach Angaben der Plattform könnten gegen bestimmte Genehmigungsentscheidungen künftig keine Rechtsmittel mehr möglich sein. Behörden, die öffentliche Interessen vertreten, sollen zudem lediglich 20 Tage für Stellungnahmen erhalten. Für eine Klage gegen eine erteilte Genehmigung bliebe demnach nur eine Frist von einem Monat.
Auch bei geologischen Erkundungen sehen die Kritiker eine Schwächung der Eigentümerrechte. Nach ihrer Darstellung könnten Investoren oder beauftragte Unternehmen künftig Grundstücke für Bohrungen und Messungen betreten oder befahren, ohne dass dafür zwingend die Zustimmung der Eigentümer erforderlich ist.
Březový potok als möglicher Endlagerstandort
In der Region Pilsen ist die Debatte besonders brisant. Der Bürgermeister von Horažďovice, Michael Forman, ist Sprecher der Plattform gegen das Endlager. Die Gemeinden sehen durch die Novelle bereits in der Phase der Standortsuche zusätzliche Eingriffe in Eigentumsrechte – noch bevor überhaupt eine endgültige Entscheidung über den Bau eines Endlagers gefallen ist.
Neben Březový potok werden derzeit auch Horka und Hrádek in der Region Vysočina sowie Janoch bei Temelín untersucht. Die tschechische Verwaltung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (SÚRAO) hat an mehreren Standorten bereits geologische Erkundungen eingeleitet. Gemeinden haben gegen entsprechende Genehmigungen geklagt. Die Verfahren blieben bislang erfolglos, weitere Kassationsbeschwerden sind jedoch noch anhängig. Nach Angaben der Gemeinden haben diese Beschwerden keine aufschiebende Wirkung.
Das Endlager soll bis 2050 entstehen
Nach den langfristigen Plänen der tschechischen Regierung soll der Standort für das Endlager bis 2030 feststehen. Bis 2050 soll die Anlage errichtet werden. In einer Tiefe von rund 500 Metern sollen vor allem abgebrannte Brennelemente aus tschechischen Atomkraftwerken und weitere hochradioaktive Abfälle dauerhaft gelagert werden.
Die Plattform will nun vor der Senatsberatung im August möglichst viele Senatorinnen und Senatoren für ihre Position gewinnen. Ziel ist es, Änderungen am Gesetzentwurf durchzusetzen oder eine Rückstellung an das Abgeordnetenhaus zu erreichen. Für die betroffenen Gemeinden geht es dabei nicht nur um die Frage eines möglichen Endlagerstandorts, sondern auch um die grundsätzliche Beteiligung der Bevölkerung und den Schutz von Eigentums- und Mitspracherechten bei einem der langfristig folgenschwersten Infrastrukturprojekte des Landes.