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Tauerngasleitung: "Ein fossiler Irrweg?"

04.10.2013

Aktuelle Stunde im Kärnter Landtag- Grüne fragen: "Tauerngasleitung durch Kärnten - ein fossiler Irrweg?" Keine Einschränkung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren durch EU-Verordnung.

ja © Fotolia / Alyakina 3234778
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Klagenfurt - "Die durch Kärnten geplante Tauerngasleitung ist eine reine Transitleitung. Es gibt keinen energiewirtschaftlichen Bedarf an einer neuen Leitung, weil der Erdgasverbrauch in Europa sinkt und auch neue Gaskraftwerke geschlossen werden. Überdies erhöht diese Transitleitung die Abhängigkeit von Gas aus politischen
Krisengebieten", begründet LAbg. und Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Energie, DI Michael Johann, warum die Grünen die Tauerngasleitung zum Thema der aktuellen Stunde im Kärntner Landtag gemacht haben.
"Die Kärntner Zukunftskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, aus fossilen Energien auszusteigen - wir wollen klimaneutral werden. Doch Klimaschutz ist nur effektiv, wenn alle dazu beitragen. Die Verbrennung des in der Tauerngasleitung transportierten Erdgases erzeugt jährlich etwa 25 Mio. Tonnen CO2, das ist die fünffache Menge des gesamten Jahresausstoßes von Kärnten", rechnet Johann vor.
"Die EU setzt sich Ziele zum Klimaschutz, unterstützt aber fossile Energieinfrastrukturen" kritisiert Michael Johann. Noch in dieser Woche will die EU-Kommission eine Liste von Gas- und Stromleitungsprojekten von gemeinschaftlichem Interesse veröffentlichen, die auch die Tauerngasleitung und die 380kV Leitung
quer durch Kärnten beinhalten könnte. Das Zustandekommen dieser Liste halten die Grünen für intransparent.
Sie fordern nun in einem Dringlichkeitsantrag, die Rechte der BürgerInnen und Umweltorganisationen bei der Erstellung der Liste und bei der Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Denn die Liste ist von Relevanz, weil dadurch ein öffentliches Interesse begründet werden kann, was eine Enteignungsmöglichkeit von "widerständigen" GrundeigentümerInnen bedeutet. Ein öffentliches Interesse war bei der
Tauerngasleitung bisher nicht gegeben, weil der Gas-Verteilergebietsmanager AGGM in seiner 10-jährigen Ausbauplanung diese als nicht vordringlich beurteilt hat. Außerdem könnte die EU-Verordnung möglicherweise eine Art "beschleunigtes" Verfahren
bedeuten, bei der umweltrechtlichen Kompetenzen des Landes Kärnten beschnitten werden.
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04.10.2013 | Autor*in: holler
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