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Solarstrom überholt Braunkohle und Erdgas – Batteriespeicher-Markt zieht kräftig an

10.07.2026

Deutscher Bundestag greift Nachbesserungsvorschläge der Solar- und Speicherbranche teilweise auf / Batteriespeicher bleiben bei Kraftwerksausschreibungen jedoch gegenüber Gaskraftwerken benachteiligt

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PV-Anlage am Dach © Benjamin Jopen unsplash.com

Berlin – Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) bewertet die heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen am „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom“ (StromVKG) als Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch weiterhin eine Benachteiligung von Speichern bei den geplanten Kraftwerksausschreibungen. Zwar seien einige Vorschläge des Verbandes zur besseren Berücksichtigung von Batteriespeichern aufgegriffen worden. Eine vollständige Gleichbehandlung von Speichertechnologien und konventionellen Kraftwerken werde mit dem Gesetz jedoch weiterhin nicht erreicht.
 

„Der Bundestag hat wichtige Korrekturen vorgenommen. Das ist ein gutes Signal für Speicher als zentrale Säule der Versorgungssicherheit“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Von echter Technologieoffenheit kann aber noch keine Rede sein. Batteriespeicher werden bei der Teilnahme an den geplanten Kraftwerksausschreibungen weiterhin strukturell benachteiligt.“

 

Verbessert wurden insbesondere die Leistungsanforderungen für Batteriespeicher in den geplanten Ausschreibungen. Gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf müssen Speicher künftig nicht mehr wiederholt ihre volle Leistung über zehn Stunden mit lediglich einer Stunde Pause bereitstellen. Stattdessen ist vorgesehen, dass sie wiederholt 80 Prozent ihrer installierten Leistung nach jeweils dreistündiger Pause erbringen. Zudem müssen die Anforderungen bei Anlagenpools nicht mehr von jeder einzelnen Anlage erfüllt werden, sondern nur noch vom Pool insgesamt. Dies erleichtert die Teilnahme aggregierter Speicherlösungen an den Ausschreibungen.
 

Auch bei den Resilienzkriterien sieht der BSW-Solar Fortschritte. Diese sollen künftig nicht nur für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher gelten, sondern auch für Gaskraftwerke. Zudem wird der Kreis zulässiger Herkunftsländer für Komponenten erweitert, und die Anforderungen müssen nicht mehr für alle benannten Komponenten gleichzeitig erfüllt werden. Gleichwohl bleiben die Resilienzanforderungen für Batteriespeicher aufgrund bestehender internationaler Lieferketten nach Einschätzung des Verbandes deutlich anspruchsvoller als für Gaskraftwerke.
 

Positiv bewertet der BSW-Solar zudem, dass die Faktoren für die sogenannten Höchsterbringungsdauern auf bis zu 24 Stunden ergänzt wurden. Für Batteriespeicher mit längeren Speicherdauern liegen diese Faktoren mit 0,89 sogar oberhalb derjenigen für Gaskraftwerke mit 0,85. Die im Gesetz als Reduktionsfaktoren bezeichneten Werte bilden die Verlässlichkeit der verfügbaren Leistung der jeweiligen Technologien ab.

„Speicher können Versorgungssicherheit schnell, flexibel und emissionsfrei bereitstellen. Sie müssen deshalb in Ausschreibungen fair mit anderen Technologien konkurrieren können“, so Körnig weiter. „Die nun beschlossenen Änderungen verbessern einzelne Rahmenbedingungen, lösen aber das Grundproblem nicht: Die Ausschreibungssystematik ist weiterhin stark auf Gaskraftwerke zugeschnitten.“

Die Branchenvereinigung der Solar- und Batteriespeicherwirtschaft fordert deshalb, in den weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Versorgungssicherheit konsequent technologieoffene Marktchancen für Speicher zu schaffen und weitere Marktbarrieren für Speicher abzubauen.
 

Hintergrund

Batteriespeicher leisten einen wachsenden Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien, zur Netzstabilität und zur Versorgungssicherheit. Sie können Stromüberschüsse aus Solar- und Windenergie aufnehmen und bei hoher Nachfrage kurzfristig wieder bereitstellen. Für einen kosteneffizienten und klimafreundlichen Strommarkt ist aus Sicht des BSW-Solar entscheidend, dass Speicher in Kapazitäts- und Versorgungssicherheitsmechanismen technologieoffen und diskriminierungsfrei berücksichtigt werden.

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PV-Anlage am Dach © Benjamin Jopen unsplash.com