Schweiz: Bundesgericht pfeift Zulassungsbehörde zum Thema Pestizideinsatz zurück
Zürich - Die Syngenta Agro AG wollte den Einsatz eines Pestizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin auf neue Pflanzen ausdehnen. Damit wäre der Einsatz auf mehr Flächen möglich geworden – mit entsprechend grösseren Gefahren für die Umwelt. Die Zulassungsbehörden stimmten der Erweiterung zu. Greenpeace wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht – mit Erfolg.
Die Syngenta Agro AG mit Sitz im aargauischen Stein verfügt seit 2012 über die Bewilligung, ein Pestizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin zu verkaufen, beschränkt auf Futter- und Zuckerrüben.
2020 bewilligten die Behörden die «Erweiterung des Einsatzbereichs». Zuständig für die Zulassung von Pestiziden ist seit 1. Januar 2022 das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Zuvor oblag diese Aufgabe dem Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz.
Syngenta wollte das Pestizid neu auch als Beizmittel für Getreide, Mais und Chicorée verkaufen. Das entspricht einer massiven Ausweitung auf mehr Ackerflächen und ist mit grösseren Gefahren für die Umwelt verbunden.
Gefahren nicht ausreichend geprüft
Greenpeace Schweiz erhob gegen diesen Entscheid erfolglos Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Darauf gelangte Greenpeace ans Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht hat diese Beschwerde nun gutgeheissen. Die Behörden hätten, so das Gericht, die Risiken ungenügend abgeklärt. Sie hätten unter anderem die möglichen Gefahren durch Tefluthrin auf Gewässer und Insekten (Nützlinge) nicht ausreichend geprüft.
Mit diesem Entscheid verpasst das Bundesgericht der Zulassungsbehörde und Syngenta eine happige Rüge. Die drei Richterinnen und zwei Richter fordern das BLV auf, den Wirkstoff einer detaillierten Risikoprüfung zu unterziehen, insbesondere was dessen Auswirkungen auf Gewässer angeht.
Behörden sind keine Handlanger der Agrochemie
Iris Menn, Greenpeace-Geschäftsleiterin, sagt: «Das Bundesgericht hat sich für die Artenvielfalt entschieden. Die Zulassungsbehörden dürfen nicht Handlager der Agrochemie spielen.»
Der höchstrichterliche Entscheid zeigt zudem, wie wichtig die Verbandsbeschwerde für die Umwelt ist. Das Verbandsbeschwerderecht erlaubt es – wie im vorliegenden Fall –, dass Umweltorganisationen gerichtlich überprüfen lassen können, ob Zulassungsbehörden geltendes Recht anwenden oder nicht.
*Die Syngenta Agro AG mit Sitz in Stein am Rhein (AG) ist gemäss eigenen Angaben zuständig für das Schweizer Geschäft mit Pestiziden und Saatgut. Sie gehört zum chinesischen Staatskonzern Sinochem.
Die Syngenta Agro AG mit Sitz im aargauischen Stein verfügt seit 2012 über die Bewilligung, ein Pestizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin zu verkaufen, beschränkt auf Futter- und Zuckerrüben.
2020 bewilligten die Behörden die «Erweiterung des Einsatzbereichs». Zuständig für die Zulassung von Pestiziden ist seit 1. Januar 2022 das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Zuvor oblag diese Aufgabe dem Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz.
Syngenta wollte das Pestizid neu auch als Beizmittel für Getreide, Mais und Chicorée verkaufen. Das entspricht einer massiven Ausweitung auf mehr Ackerflächen und ist mit grösseren Gefahren für die Umwelt verbunden.
Gefahren nicht ausreichend geprüft
Greenpeace Schweiz erhob gegen diesen Entscheid erfolglos Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Darauf gelangte Greenpeace ans Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht hat diese Beschwerde nun gutgeheissen. Die Behörden hätten, so das Gericht, die Risiken ungenügend abgeklärt. Sie hätten unter anderem die möglichen Gefahren durch Tefluthrin auf Gewässer und Insekten (Nützlinge) nicht ausreichend geprüft.
Mit diesem Entscheid verpasst das Bundesgericht der Zulassungsbehörde und Syngenta eine happige Rüge. Die drei Richterinnen und zwei Richter fordern das BLV auf, den Wirkstoff einer detaillierten Risikoprüfung zu unterziehen, insbesondere was dessen Auswirkungen auf Gewässer angeht.
Behörden sind keine Handlanger der Agrochemie
Iris Menn, Greenpeace-Geschäftsleiterin, sagt: «Das Bundesgericht hat sich für die Artenvielfalt entschieden. Die Zulassungsbehörden dürfen nicht Handlager der Agrochemie spielen.»
Der höchstrichterliche Entscheid zeigt zudem, wie wichtig die Verbandsbeschwerde für die Umwelt ist. Das Verbandsbeschwerderecht erlaubt es – wie im vorliegenden Fall –, dass Umweltorganisationen gerichtlich überprüfen lassen können, ob Zulassungsbehörden geltendes Recht anwenden oder nicht.
*Die Syngenta Agro AG mit Sitz in Stein am Rhein (AG) ist gemäss eigenen Angaben zuständig für das Schweizer Geschäft mit Pestiziden und Saatgut. Sie gehört zum chinesischen Staatskonzern Sinochem.