Rechnungshof: Mängel bei Flächenwidmung für Erneuerbare-Energie-Anlagen zur Stromerzeugung
An den Anfang sei das Positive gestellt: Der Rechnungshof (RH) hat identifiziert und auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aktuell gesetzlich festgelegten Ausbauziele Österreichs für erneuerbaren Strom, und zwar +27 TWh (siehe Erneuerbare-Energien-Ausbau-Gesetz; EAG 2021) bei Weitem nicht ausreichen werden, um 2030 tatsächlich zu 100 % erneuerbar stromversorgt zu sein.
Auch der RH sieht richtigerweise ab sofort eine Vervielfachung der aktuell jährlich zugebauten erneuerbaren Leistung geboten - egal ob in den beiden untersuchten Bundesländern Niederösterreich (NÖ) und Oberösterreich (OÖ) oder bundesweit.
Aber selbst für die normierten „nur“ +27 TWh bis 2030 erschienen dem RH die Aktivitäten zur Reservierung von Flächen sowohl im BMK (Klimaschutzministerium) als auch in NÖ und OÖ als deutlich ungenügend!
Konzentriert lässt sich die herbe RH-Kritik in der "Kurzfassung" des Berichts nachlesen (Seite 10 ff.).
Die zentrale Problematik am RH-Bericht ist so einfach wie schwerwiegend und gilt nach wie vor für so gut wie die gesamte Energiepolitik, ob lokal, regional, national, europäisch oder global:
Sie geht unreflektiert von einem drastischen Bedarf des Ausbaus der Übertragungsnetze aus, um die zusätzlichen erneuerbaren Strommengen netztechnisch zu verkraften.
Aber die allermeisten neuen Stromanlagen für Erneuerbare Energien (Wind, PV, Kleinwasserkraft) speisen in die Nieder- oder Mittelspannung ein, wo der Strom auch Großteils wieder verbraucht wird.
Alleine mit flexibilisierten Stromtarifen, wäre schon viel geholfen.
Womit diese Untersuchung letztlich nur ziemlich eingeschränkt energiewende-dienlich ausfällt – wieder einmal, leider!
Intensiv kritisiert der RH auch das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz); z.B.: „Das Klimaschutzministerium hatte keinen Überblick über Anlagen für Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen auf Gebäuden bzw. Flächen des Bundes.“
Speziell die mangelnde Datenlage (wie etwa „aussagekräftige Kennzahlen bzw. Schlüsselindikatoren“) wird im Bericht wiederholt bemängelt. Hier wäre also ebenfalls noch einiges zu tun.
NÖ und OÖ haben ebenso starken Verbesserungsbedarf in Sachen Energiewende (= Klimarettung).
Der RH kommentierte deren höchst unterschiedliches Engagement beispielsweise so: „In Niederösterreich stiegen die für Photovoltaik–Anlagen im Grünland gewidmeten Flächen zwischen 2017 und 2022 von 21 ha auf 276 ha an, in Oberösterreich von 31 ha auf 54 ha.“
Beim Strom folgen sie dem "Endenergieverbrauch" und nicht dem laut EU-Vorgaben festgelegten "Bruttoendenergieverbrauch". Was einen Unterschied von mehreren TWh pro Bundesland ergibt!
Nachstehende Beispiele lassen zudem erahnen, wie suboptimal das Wissen über den Sektor Energie war, das bei der Erstellung des RH-Berichts offensichtlich zur Anwendung kam. Dem RH ist natürlich nicht vorzuwerfen, dass er keine vertiefte Energie(wende)kompetenz besitzt, sondern dass er den Bericht nicht mit unabhängigen Experten erarbeitet hat.
Einige Beispiele:
Der Titel der Untersuchung lautet: „Flächen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern“, aber es sind Flächen für die Anlagen, nicht für den Strom. Für den Strom braucht es auch Flächen und vor allem Netzanbindungen(!), in den kommenden Jahren u.a. speziell für Groß-Batterien in Form von Container-Parks und den Ausbau von Umspannwerken. Diese waren jedoch nicht Untersuchungsgegenstand, sind jedoch für das Gelingen der Stromwende essenziell!
Erneuerbare Energie(träger) werden als jene bezeichnet, die nicht fossile Energie(träger) sind. Nachdem große Mengen an Atomstrom verbraucht werden (in Europa ca. 23 %; auch in Österreich u.a. bei der Voestalpine in Linz aus dem AKW Temelin in CZ), hätte die Definition „und nicht Atomstrom sind“ heißen müssen.
Kilowatt peak ist nicht die Höchstleistung einer PV-Anlage, sondern die Nennleistung unter international einheitlich und exakt definierten Parametern.
Wer eine PV-Anlage hat, weiß das: Ab und zu wird die Nennleistung überschritten. Mit den erwähnten „schönen Sommertagen“ hat das nichts zu tun. Denn an diesen ist wegen der Umgebungstemperatur die Leistung signifikant vermindert (zwischen 10 % und 20 %).
Repowering ist nicht „die Investition in die Modernisierung von Kraftwerken, die erneuerbare
Energie produzieren, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Austausches von Anlagen oder Betriebssystemen und –geräten zum Austausch von Kapazität oder zur Steigerung der Effizienz oder der Kapazität der Anlage.“ Repowering ist keine Investition, sondern eine technische Optimierung eines Kraftwerkes, sei es fossil, atomar oder erneuerbar. Ob und wie die Optimierung finanziert wird, ist ein eigenes Kapitel.
Und so weiter und so fort.
Der Bericht des RH ist ein weiterer jener Beweise, wie unendlich viel Steuergeld verschwendet wird, weil mitten in der Energiewende eine national konsistente und kosten-nutzen-optimierte Strategie zur Energiewende, die primär eine Stromwende ist, weiterhin fehlt.
Zum Schluss:
1. Mangels Daten und Strategien kommen den sechs „Zentralen Empfehlungen“ des RH (Seite 18) bedauerlicherweise nur eingeschränkte Bedeutung zu.
Der RH empfiehlt bessere Daten und Berechnungen, Einbindung der Gemeinden, valide Flächenabschätzungen, Sicherung von Trassen für Höchstspannungsleitungen in NÖ und Zonenausweisungen für PV und Wind in OÖ.
2. Eine Einbindung der früher oder später Millionen an privaten bzw. gewerblichen PV-Betreiber, ohne die die Energiewende nicht gelingen kann, ist dem RH keine einzige Silbe wert! Denn die Flächen(widmungen), um die es hier geht, sind klarerweise für Großanlagen relevant.
PV-Großanlagen bauen derzeit insbesondere Stromkonzerne. Denn sie lösen die heute primär gewordene Problematik, nämlich die Netzanbindung, konzernintern: mit ihren Tochterfirmen, die Netz-Monopolisten.
3. Wann wird der Rechnungshof endlich die Netz-Diktatur (zu 99 % Unternehmen der öffentlichen Hand) und ihre Geldverschwendung unter die Lupe nehmen? Meine bescheidene Schätzung: nie oder im Nachhinein, dann wenn der teure Unsinn längst angerichtet ist.
Auch der RH sieht richtigerweise ab sofort eine Vervielfachung der aktuell jährlich zugebauten erneuerbaren Leistung geboten - egal ob in den beiden untersuchten Bundesländern Niederösterreich (NÖ) und Oberösterreich (OÖ) oder bundesweit.
Aber selbst für die normierten „nur“ +27 TWh bis 2030 erschienen dem RH die Aktivitäten zur Reservierung von Flächen sowohl im BMK (Klimaschutzministerium) als auch in NÖ und OÖ als deutlich ungenügend!
Konzentriert lässt sich die herbe RH-Kritik in der "Kurzfassung" des Berichts nachlesen (Seite 10 ff.).
Die zentrale Problematik am RH-Bericht ist so einfach wie schwerwiegend und gilt nach wie vor für so gut wie die gesamte Energiepolitik, ob lokal, regional, national, europäisch oder global:
Sie geht unreflektiert von einem drastischen Bedarf des Ausbaus der Übertragungsnetze aus, um die zusätzlichen erneuerbaren Strommengen netztechnisch zu verkraften.
Aber die allermeisten neuen Stromanlagen für Erneuerbare Energien (Wind, PV, Kleinwasserkraft) speisen in die Nieder- oder Mittelspannung ein, wo der Strom auch Großteils wieder verbraucht wird.
Alleine mit flexibilisierten Stromtarifen, wäre schon viel geholfen.
Womit diese Untersuchung letztlich nur ziemlich eingeschränkt energiewende-dienlich ausfällt – wieder einmal, leider!
Intensiv kritisiert der RH auch das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz); z.B.: „Das Klimaschutzministerium hatte keinen Überblick über Anlagen für Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen auf Gebäuden bzw. Flächen des Bundes.“
Speziell die mangelnde Datenlage (wie etwa „aussagekräftige Kennzahlen bzw. Schlüsselindikatoren“) wird im Bericht wiederholt bemängelt. Hier wäre also ebenfalls noch einiges zu tun.
NÖ und OÖ haben ebenso starken Verbesserungsbedarf in Sachen Energiewende (= Klimarettung).
Der RH kommentierte deren höchst unterschiedliches Engagement beispielsweise so: „In Niederösterreich stiegen die für Photovoltaik–Anlagen im Grünland gewidmeten Flächen zwischen 2017 und 2022 von 21 ha auf 276 ha an, in Oberösterreich von 31 ha auf 54 ha.“
Beim Strom folgen sie dem "Endenergieverbrauch" und nicht dem laut EU-Vorgaben festgelegten "Bruttoendenergieverbrauch". Was einen Unterschied von mehreren TWh pro Bundesland ergibt!
Nachstehende Beispiele lassen zudem erahnen, wie suboptimal das Wissen über den Sektor Energie war, das bei der Erstellung des RH-Berichts offensichtlich zur Anwendung kam. Dem RH ist natürlich nicht vorzuwerfen, dass er keine vertiefte Energie(wende)kompetenz besitzt, sondern dass er den Bericht nicht mit unabhängigen Experten erarbeitet hat.
Einige Beispiele:
Der Titel der Untersuchung lautet: „Flächen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern“, aber es sind Flächen für die Anlagen, nicht für den Strom. Für den Strom braucht es auch Flächen und vor allem Netzanbindungen(!), in den kommenden Jahren u.a. speziell für Groß-Batterien in Form von Container-Parks und den Ausbau von Umspannwerken. Diese waren jedoch nicht Untersuchungsgegenstand, sind jedoch für das Gelingen der Stromwende essenziell!
Erneuerbare Energie(träger) werden als jene bezeichnet, die nicht fossile Energie(träger) sind. Nachdem große Mengen an Atomstrom verbraucht werden (in Europa ca. 23 %; auch in Österreich u.a. bei der Voestalpine in Linz aus dem AKW Temelin in CZ), hätte die Definition „und nicht Atomstrom sind“ heißen müssen.
Kilowatt peak ist nicht die Höchstleistung einer PV-Anlage, sondern die Nennleistung unter international einheitlich und exakt definierten Parametern.
Wer eine PV-Anlage hat, weiß das: Ab und zu wird die Nennleistung überschritten. Mit den erwähnten „schönen Sommertagen“ hat das nichts zu tun. Denn an diesen ist wegen der Umgebungstemperatur die Leistung signifikant vermindert (zwischen 10 % und 20 %).
Repowering ist nicht „die Investition in die Modernisierung von Kraftwerken, die erneuerbare
Energie produzieren, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Austausches von Anlagen oder Betriebssystemen und –geräten zum Austausch von Kapazität oder zur Steigerung der Effizienz oder der Kapazität der Anlage.“ Repowering ist keine Investition, sondern eine technische Optimierung eines Kraftwerkes, sei es fossil, atomar oder erneuerbar. Ob und wie die Optimierung finanziert wird, ist ein eigenes Kapitel.
Und so weiter und so fort.
Der Bericht des RH ist ein weiterer jener Beweise, wie unendlich viel Steuergeld verschwendet wird, weil mitten in der Energiewende eine national konsistente und kosten-nutzen-optimierte Strategie zur Energiewende, die primär eine Stromwende ist, weiterhin fehlt.
Zum Schluss:
1. Mangels Daten und Strategien kommen den sechs „Zentralen Empfehlungen“ des RH (Seite 18) bedauerlicherweise nur eingeschränkte Bedeutung zu.
Der RH empfiehlt bessere Daten und Berechnungen, Einbindung der Gemeinden, valide Flächenabschätzungen, Sicherung von Trassen für Höchstspannungsleitungen in NÖ und Zonenausweisungen für PV und Wind in OÖ.
2. Eine Einbindung der früher oder später Millionen an privaten bzw. gewerblichen PV-Betreiber, ohne die die Energiewende nicht gelingen kann, ist dem RH keine einzige Silbe wert! Denn die Flächen(widmungen), um die es hier geht, sind klarerweise für Großanlagen relevant.
PV-Großanlagen bauen derzeit insbesondere Stromkonzerne. Denn sie lösen die heute primär gewordene Problematik, nämlich die Netzanbindung, konzernintern: mit ihren Tochterfirmen, die Netz-Monopolisten.
3. Wann wird der Rechnungshof endlich die Netz-Diktatur (zu 99 % Unternehmen der öffentlichen Hand) und ihre Geldverschwendung unter die Lupe nehmen? Meine bescheidene Schätzung: nie oder im Nachhinein, dann wenn der teure Unsinn längst angerichtet ist.