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Österreich bekommt digitales  Wasserentnahmeregister

03.10.2026

Größtes Digitalisierungsprojekt der österreichischen Wasserwirtschaft geht in Begutachtung - Große Wasserentnahmen sollen künftig gemessen und zentral erfasst werden

Gruppenfoto - (c) BMLUK-Hemerka.jpg
Bei der Pressekonferenz im Regierungsgebäude am Stubenring wurde von den Koalitionspartnern die Verordnung zum Wasserentnahmeregister vorgestellt © Rene Hemerka BMLUK
Wien – Wie viel Wasser wird in Österreich tatsächlich aus Grundwasser und Oberflächengewässern entnommen? Bisher lässt sich diese Frage nur teilweise beantworten. Das soll sich mit dem geplanten Wasserentnahmeregister ändern. Die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf beschlossen und schickt ihn nun für vier Wochen in Begutachtung.

Künftig sollen wesentliche Wasserentnahmen gemessen, digital dokumentiert und zentral gemeldet werden. Damit soll erstmals eine umfassende Datengrundlage entstehen, mit der Österreich seine Wasserressourcen langfristig planen und mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig erkennen kann.
 

„Der Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt, deshalb müssen wir wissen, wo und wie viel Wasser gebraucht wird“, sagt Wasserwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Das Register solle helfen, die Wasserressourcen zu sichern und die Versorgung von Bevölkerung, Landwirtschaft, Wirtschaft und Ökosystemen auch langfristig zu gewährleisten.
 

Bisher fehlen verlässliche Daten zum tatsächlichen Verbrauch

Bislang werden in wasserrechtlichen Bewilligungen vor allem zulässige Höchstmengen festgelegt. Wie viel Wasser tatsächlich entnommen wird, wurde vielfach nur abgeschätzt. Mit dem neuen Register sollen nun tatsächliche Entnahmen systematisch erfasst werden.

Betroffen sind allerdings nicht alle Wasserentnahmen. Entscheidend sind die bewilligten Entnahmemengen und festgelegte Schwellenwerte. Kleine Entnahmen, etwa aus gewöhnlichen Haus- und Hofbrunnen, sollen nicht unter die Registerpflicht fallen.

Schrittweiser Start ab 2029

Das Register wird in mehreren Stufen aufgebaut. Ab 1. Juli 2029 sollen zunächst die größten Grundwasserentnahmen erfasst werden. Dazu zählen beispielsweise Entnahmen für die kommunale Wasserversorgung, die Industrie und die Landwirtschaft.

Ab 1. Jänner 2032 soll die Registerpflicht auf weitere Grundwasserentnahmen sowie größere Entnahmen aus Oberflächengewässern ausgeweitet werden.

Die zeitliche Staffelung ist auch deshalb notwendig, weil zunächst umfangreiche Vorarbeiten erforderlich sind. Das Umweltministerium baut die digitale Infrastruktur auf, während die Bundesländer bestehende Informationen aus wasserrechtlichen Bewilligungen in das neue System übertragen. Teilweise liegen diese Daten derzeit noch analog vor.

Datenbasis für eine Wasserwirtschaft im Klimawandel

Gerade angesichts zunehmender Trockenperioden, höherer Verdunstung und regional unterschiedlicher Wasserverfügbarkeit sollen die neuen Daten eine bessere Planung ermöglichen. Die Politik erwartet sich dadurch auch mehr Transparenz darüber, wie sich die Nutzung der Wasserressourcen über längere Zeiträume entwickelt.

SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr verweist darauf, dass der Wasserverbrauch großer Betriebe bisher deutlich weniger transparent sei als jener privater Haushalte. NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard sieht im Register zudem einen Schritt zur Digitalisierung bestehender Informationen und verweist auf das Once-Only-Prinzip, durch das Daten möglichst nicht mehrfach erhoben werden sollen.

Das Wasserentnahmeregister soll damit nicht nur ein neues Meldesystem werden, sondern eine zentrale Grundlage für die künftige Planung der österreichischen Wasserressourcen. Gerade unter den Bedingungen des Klimawandels wird damit erstmals schrittweise sichtbar, wo, wie viel und für welche Zwecke Wasser tatsächlich entnommen wird.

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