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Ökostrom statt Atomtransite

21.07.2003

IG Windkraft und Greenpeace: Bei mangelnden Netzkapazitäten müssen Kohlekraftwerke und Transite zurückgefahren werden und nicht Ökostromanlagen

Der Netzbetreiber Verbund APG AG drängt angesichts der von ihm diagnostizierten starken Belastung des 220kV Nord–SüdÜbertragungsnetzes darauf, neue Stromerzeugungsanlagen bei Bedarf abschalten zu können. Hauptbetroffene sind dadurch Ökostromanlagen, die aufgrund des Ökostromgesetzes neu gebaut werden müssen. Für Greenpeace und die IG Windkraft ist dies ökologischer Wahnsinn und widerspricht den Zielen des Ökostromgesetzes sowie der EU–Richtlinie für Erneuerbare Energien. "Wenn zu viel Kraftwerksleistung am Netz ist, dann müssen alte fossile Kraftwerke sowie die internationalen Nord–Süd Transite zurückgefahren werden, und nicht Wind–, Biomasse–, oder neue Kleinwasserkraftwerke!", fordert Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft.
Die Verbund APG AG argumentiert selbst in einem Schreiben an ostösterreichische Energieversorger, dass die hohen Belastungen der Nord–Süd Verbindungsleitung durch "einen im liberalisierten Strommarkt primär nach betriebswirtschaftlichen Kriterien bestimmten Kraftwerkseinsatz mit starkem thermischen Einsatz im Norden sowie gleichzeitig gedrosselter Aufbringung im Süden" verschärft wurden. Hinzu kommt, dass das Übertragungsnetz der APG von überregionalen Energieflüssen überlagert wird". "Das heißt nichts anderes, als dass wegen der Atomstromtransite und laufender Kohlekraftwerke die sauber produzierenden Ökostromanlagen abgeschaltet werden sollen. Dies widerspricht europarechtlichen Vorgaben und der Anti–AtompolitikÖsterreichs", ärgert sich Mag. Erwin Mayer, Energieexperte von Greenpeace.
Zwtl.: Regierung muss EU Richtlinie endlich umsetzen
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen ist eindeutiges Ziel Österreichs sowie von höchster Priorität für die EU: Art 7 der Erneuerbaren Energien Richtlinie verlangt, dass die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Netzbetreiber die Übertragung und Verteilung von Ökostrom gewährleisten. Die Netzbetreiber müssen der Richtlinie zufolge solchen Erzeugungsanlagen Vorrang gewähren, die Erneuerbare Energiequellen einsetzen. Damit ist die Frage beantwortet, was zu tun ist, wenn die vorhandenen Leitungskapazitäten nicht ausreichen, um allen Anträgen auf Nutzung des Netzes zu entsprechen. Diese Richtlinienbestimmung ist jedoch von Österreich noch nicht vollständig umgesetzt. Die Umsetzungsfrist läuft noch bis 27. Oktober diesen Jahres. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, schleunigst die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass die Verteilung undÜbertragung von Ökostrom gewährleistet ist.
Rückfragehinweis: IG Windkraft Tel.: 02742/21955, 0664/2616467 http://www.igwindkraft.at
*** OTS–ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0051 2003–07–21/10:28

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21.07.2003 | Autor*in: pawek
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