Neue EU-Verpackungsregeln treten in Kraft: Weniger Müll, mehr Recycling und ein Aus für PFAS in Lebensmittelverpackungen
Für Unternehmen bedeutet die neue Verpackungsverordnung zugleich eine schrittweise Umstellung auf mehr Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft.
Brüssel – In der Europäischen Union beginnt eine neue Phase der Verpackungspolitik: Seit 12. August 2026 gelten erste Bestimmungen der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Die EU will damit die stetig wachsende Menge an Verpackungsabfällen bremsen und gleichzeitig einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den gesamten Verpackungslebenszyklus schaffen.
Besonders unmittelbar spürbar ist eine neue Regelung für Lebensmittelverpackungen. PFAS – sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ – dürfen in Lebensmittelkontaktverpackungen künftig nur noch innerhalb strenger Grenzwerte eingesetzt werden. Betroffen sind unter anderem Verpackungen, bei denen PFAS bislang genutzt wurden, um sie wasser- oder fettabweisend zu machen, etwa bei Fast-Food-Verpackungen, Take-away-Behältern, Mikrowellen-Popcorntüten, Backpapier oder Pizzakartons.
Verpackungen sollen von Anfang an kreislauffähiger werden
Die neue Verordnung verfolgt einen umfassenden Ansatz: Verpackungen sollen nicht erst am Ende ihres Lebenszyklus besser entsorgt, sondern bereits bei ihrer Herstellung stärker auf Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling ausgerichtet werden.
Damit soll auch Europas Abhängigkeit von importierten Primärrohstoffen sinken. Wertvolle Materialien sollen länger im Wirtschaftskreislauf bleiben und verstärkt als Sekundärrohstoffe wieder eingesetzt werden. Die EU sieht darin nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch eine Frage der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die bisher teilweise unterschiedlichen nationalen Vorgaben werden stärker durch einheitliche EU-Regeln ersetzt. Das soll Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, mehr Rechtssicherheit verschaffen und den grenzüberschreitenden Handel erleichtern. Gleichzeitig entstehen für die Wirtschaft zunächst Anpassungskosten.
Ab 2028 kommt eine einheitliche Kennzeichnung
Die jetzt geltenden Bestimmungen sind erst der Anfang. Ab 2028 soll ein harmonisiertes EU-weites Kennzeichnungssystem für Verpackungen die richtige Mülltrennung erleichtern. Nach Einschätzung der EU-Kommission kann eine einheitliche Kennzeichnung die Effizienz von Recycling- und Kompostierungsströmen verbessern und langfristig auch Kosten für die Verpackungsbranche reduzieren.
Noch weitreichender werden die Vorgaben ab 2030. Dann treten unter anderem konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen in Kraft. Dazu gehören Beschränkungen für unnötigen Leerraum in Verpackungen, Einschränkungen bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen sowie Vorgaben zur Wiederverwendung.
Auch die Kreislauffähigkeit von Kunststoffverpackungen wird verbindlicher: Verpackungen müssen recyclingfähig sein und für neue Kunststoffverpackungen wird der Einsatz von recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.
EU will Trend zu immer mehr Verpackungsmüll stoppen
Der Handlungsdruck ist groß. Ohne zusätzliche Maßnahmen wurde für die EU bis 2030 ein weiterer deutlicher Anstieg der Verpackungsabfälle prognostiziert. Die Europäische Kommission rechnete mit einem Plus von 19 Prozent bei den Verpackungsabfällen insgesamt und sogar von bis zu 46 Prozent bei Kunststoffverpackungsabfällen.
Die PPWR soll diesen Trend umkehren. Weniger Abfall, mehr Wiederverwendung und höhere Recyclingquoten sollen nicht nur Ressourcen sparen, sondern auch Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch und Umweltkosten reduzieren.
Damit wird Verpackungspolitik zunehmend zu einem zentralen Baustein der europäischen Kreislaufwirtschaft. Die EU verfolgt dabei das Ziel, Rohstoffe möglichst lange im Wirtschaftssystem zu halten und gleichzeitig die Nachfrage nach recycelten Materialien zu erhöhen. Der derzeitige Anteil wiederverwendeter beziehungsweise recycelter Materialien am gesamten Materialverbrauch der EU liegt laut Kommission allerdings erst bei rund 12 Prozent. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 24 Prozent steigen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die neue Regelung zunächst vor allem bei der Kennzeichnung und bei bestimmten Lebensmittelverpackungen sichtbar. Für Hersteller und Handel bedeutet sie dagegen einen längerfristigen Umbau: Verpackungen müssen künftig stärker danach beurteilt werden, wie viel Material sie benötigen, ob sie wiederverwendet werden können und was nach ihrer Nutzung mit ihnen passiert.
Die EU-Kommission bezeichnet die neue Verpackungsverordnung deshalb als wichtigen Schritt hin zu einer wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft. Entscheidend wird nun sein, wie schnell Unternehmen ihre Produkte und Verpackungssysteme anpassen – und ob die neuen Regeln tatsächlich dazu führen, dass weniger Verpackungen produziert und verbraucht werden, statt lediglich besser recycelt zu werden.
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