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Nationalrat: Strompreisbremse wird bis 2024 verlängert

16.12.2023

Erneuerbaren–Förderpauschale und Erneuerbaren–Förderbeitrag auch 2024 ausgesetzt

© Parlamentsdirektion/Hikade  / Parlament
© Parlamentsdirektion/Hikade / Parlament
Mit der Verlängerung der Strompreisbremse und dem Aussetzen der Erneuerbaren–Förderpauschale sowie des Erneuerbaren–Förderbeitrags setzte der Nationalrat heute Maßnahmen gegen hohe Strompreise und die Inflation.
Um den inflationsdämpfenden Effekt angesichts anhaltender überdurchschnittlicher Inflationsraten fortzuführen, werden der Stromkostenzuschuss, der Stromkostenergänzungszuschuss und der Netzkostenzuschuss um sechs Monate verlängert. Bei Bedarf kann die Energieministerin im Einvernehmen mit dem Finanzminister den Stromkostenergänzungs– und den Netzkostenzuschuss durch Verordnung sowohl zeitlich als auch in der Höhe anpassen. Dies sieht ein heute im Plenum eingebrachter gesamtändernder Abänderungsantrag der Koalition zu einem Antrag von ÖVP und Grünen vor. Der Antrag wurde in Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrag mehrheitlich angenommen.
Erneuerbaren–Förderpauschale wird auch 2024 ausgesetzt
Eine Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen zielt auf Änderungen im Erneuerbaren–Ausbau–Gesetz (EAG) und im Ökostromgesetz (ÖSG) ab. So wird die Einhebung der Erneuerbaren–Förderpauschale sowie des Erneuerbaren–Förderbeitrags auch für 2024 ausgesetzt. Begründet wird der Schritt mit den nach wie vor hohen Strompreisen und der inflationsanheizenden Wirkung der beiden Steuerungsinstrumente. Um trotzdem die festgelegten Ausbauziele bei erneuerbaren Energieträgern zu erreichen, wurden im Budget 2024 bereits Mittel des Bundes vorgesehen. Ergänzende Bestimmungen zum EAG soll außerdem die Transparenz der Preise für Fernwärme bzw. Fernkälte erhöhen. Der E–Control werden bessere Prüfmöglichkeiten im Rahmen der Preismeldungen eingeräumt werden, auch soll eine Darstellung der Tarife im Tarifkalkulator erfolgen. Geändert werden auch die Förderregeln für Windkraftanlagen. Zudem wird die Fördergrenze für innovative Photovoltaikanlagen auf 45 % der Investitionskosten angehoben. Für nicht innovative Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Biomasse–Anlagen bleibt die Investitionsförderung auf maximal 30 % der Investitionskosten beschränkt. Die Änderungen im Ökostromgesetz betreffen Betreiber:innen von Ökostromanlagen und ihre Möglichkeit, den in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom zum Marktpreis vergütet zu bekommen. Um das Vermarktungsrisiko der Abwicklungsstelle für Ökostrom zu minimieren, wird für Marktpreisverträge eine Deckelung der Vergütung eingeführt. Der Antrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Darin wird begleitend zur Umsatzsteuerbefreiung von kleineren Photovoltaikanlagen vorgesehen, dass hierfür kein Investitionszuschuss mehr bezogen werden kann. Größere Anlagen, die dem ermäßigten Steuersatz nicht unterliegen, werden weiter mit dem EAG–Investitionszuschuss gefördert.
Die Initiative würde "viel Verbesserung, viel Erleichterung und viel Transparenz" bringen, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. So würden sich Haushalte im Schnitt 110 Euro durch das Aussetzen der Erneuerbaren–Förderpauschale sowie des Erneuerbaren–Förderbeitrags ersparen. Dies sei ein wichtiger Beitrag in Zeiten schwieriger Konjunktur und ein wichtiger Beitrag zur Dämpfung der Inflation.
Das EAG sei das erfolgreichste Gesetz zur Förderung von Ökostrom, hob Lukas Hammer (Grüne) hervor. Mit der vorliegenden Initiative würden die Stromrechnungen reduziert und die Transparenz bei der Fernwärme verbessert.
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16.12.2023 | Autor*in: holler
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