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Klimaanlagen erleichtern, Energiewende weiter blockieren?

06.08.2026

ÖVI fordert Ende wohnrechtlicher Widersprüche

matuska-klimaanlagen.jpg
© Matuska! pixabay.com
Wien - Der geplante erleichterte Einbau von Klimaanlagen ist nachvollziehbar – isoliert betrachtet - aber wohnrechtlich und klimapolitisch widersprüchlich. Dass Menschen ihre Wohnungen angesichts zunehmender Hitzewellen besser kühlen können sollen, ist richtig. Wer jedoch individuelle Klimaanlagen privilegiert, gleichzeitig aber die rechtlichen Hürden für thermische Sanierungen und den Umstieg auf fossilfreie Heizsysteme unverändert lässt, schafft neue Widersprüche statt Lösungen.

„Es wäre ein Anachronismus, wenn Vermieter den Einbau individueller Klimaanlagen künftig dulden müssten, gleichzeitig aber einzelne Mieter den Austausch einer fossilen Heizungsanlage oder andere Dekarbonisierungsmaßnahmen weiterhin blockieren können“, stellt ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel fest.
 

Genau diese Schieflage droht nun: Die Regierung kündigt Erleichterungen für Klimaanlagen an, die im Regierungsprogramm versprochenen wohnrechtlichen Begleitmaßnahmen für Sanierung, Dekarbonisierung und Investitionen in den Gebäudebestand bleiben jedoch aus.
 

„Es ist widersprüchlich, den Einbau individueller Klimaanlage zu privilegieren, gleichzeitig aber die rechtlichen Rahmenbedingungen für jene Maßnahmen unverändert zu lassen, die den Energieverbrauch dauerhaft senken und den CO₂-Ausstoß reduzieren. Wohnrecht muss Klimaschutz und Klimaanpassung gleichermaßen ermöglichen.“
 

Dabei geht es um weit mehr als einzelne Klimageräte. Österreich wird seine Klimaziele nur erreichen, wenn Eigentümer in klimafreundliche Heizsysteme, thermische Sanierungen und Energieeffizienz investieren können. Dafür braucht es ein Wohnrecht, das Investitionen ermöglicht – und nicht verhindert.

„Die Politik darf nicht auf der einen Seite zusätzliche Kühlung erleichtern und auf der anderen Seite jene Maßnahmen im Wohnrecht ausbremsen, die den Energiebedarf dauerhaft senken. Das ist weder energiepolitisch noch klimapolitisch schlüssig“ so Anton Holzapfel.

Der Gebäudesektor braucht Rechtssicherheit und praktikable Entscheidungsregeln. Statt punktuelle Einzelmaßnahmen anzukündigen, sollte die Bundesregierung endlich die seit Monaten angekündigte Gesamtreform des Wohnrechts vorlegen.

Der ÖVI fordert daher:

  • Erleichterungen für Klimaanlagen nur als Teil einer umfassenden Wohnrechtsreform.
  • Wohnrechtliche Erleichterungen für thermische Sanierungen und den Umstieg auf fossilfreie Heizsysteme. 
  • Mietrechtliche Investitionsanreize für Dekarbonisierung und Energieeffizienz statt weiterer Investitionshemmnisse.
  • Ein modernes Wohnrecht, das Klimaanpassung und Klimaschutz gleichermaßen ermöglicht.

„Hitzeschutz und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer den Einbau von Klimaanlagen erleichtert, muss erst recht dafür sorgen, dass Gebäude rascher saniert und Heizungen schneller auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden können. Alles andere wäre wohnrechtlich inkonsequent und klimapolitisch das falsche Signal,“ so Holzapfel abschließend.
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