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Kein Recht auf gesunde Nahrung?

08.12.2005

UNO ignoriert, dass die „grüne Gentechnik„ zahlreichen Menschenrechten widerspricht

ja © Pro Leben Anti Gentechnik Plattform
ja © Pro Leben Anti Gentechnik Plattform
Die österreichische Antigentechnik–Plattform „Pro Leben„ ist erschüttert über den vergangenen Woche vom UN–Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturellen Rechte veröffentlichten Bericht zur Lage der Menschenrechte in Österreich. Denn erstmals weltweit hat „Pro Leben„ vor diesem UN–Menschenrechtsausschuss schriftlich und – am 7. November in Genf – mündlich dargelegt, dass die „Grüne Gentechnik„ gegen die Menschenrechte verstößt. Auch Österreich ist keine Ausnahme, weil die Republik die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geschaffen hat. Obwohl verantwortliche Mitglieder des Menschenrechtskomitees in anschließenden Gesprächen Zustimmung zu unseren Einwänden äußerten, wurde das Thema im UN–Bericht totgeschwiegen. Das Komitee widerlegte zwar keinen angeführten Punkt, fühlte sich aber letztlich „nicht zuständig„, wie dies Mitglieder selbst zugaben.
Doch wie kann sich der für Menschenrechte zuständige Ausschuss nicht zuständig fühlen, wenn durch eine Technologie, nach der niemand gerufen hat, zahlreiche Rechte des Internationalen Paktes verletzt werden? Dabei handelt es sich um:
• Das Recht der Völker auf Selbstbestimmung (Artikel 1) (Alle § im Paktvertrag verankert)!
• Das Recht auf freie Verfügung über natürliche Reichtümer und Mittel bzw. Verbot des Raubs der Existenzmittel eines Volkes (Artikel 1, Absatz 2)
• Das Recht auf Arbeit (Artikel 6)
• Das Recht auf Nahrung (Artikel 11)
• Das Recht auf Gesundheit (Artikel 12)
• Das Recht auf Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Artikel 15)
Die überwiegende Mehrheit der Österreicher und EU–Bürger lehnt die Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Nahrung ab. Die Verunreinigung des Saatgutes, illegale Importe von GVO und die Kontamination gentechnikfreier Pflanzen durch Pollenflug werden toleriert oder riskiert, wenn die Gentechnik Einzug hält. Wenn der Staat beispielsweise den Anbau von genmanipuliertem Mais freigibt, lässt er zu, dass mehrere gesundheitsbedenkliche Stoffe in unsere Nahrung gelangen.

Republik und UNO müssen Farbe bekennen

Unsere Lebensgrundlagen Gesundheit, Arbeit und Umwelt sind durch GVO gefährdet. Auch wenn der UN–Menschenrechtsausschuss vor dieser Problematik die Augen verschloss, werden wir alles daran setzen, die Gentechnik in die Schranken zu weisen: Zum einen streben wir eine Klage gegen die Republik Österreich an, damit sie die Gentechnikfreiheit verfassungsmäßig verankert, zum anderen werden wir und unsere Mitstreiter dafür sorgen, dass der UN–Menschenrechtsausschuss von NGOs anderer Länder auch in Zukunft regelmäßig mit diesem Thema konfrontiert wird.
Kläger:
Richard Leopold Tomasch (Sprecher von Pro Leben)
DI Volker Helldorff (von der Gentechnik bedrohter Biobauer, Pro Leben)
Karl Raab (von der Gentechnik bedrohter Biobauer, Pro Leben)

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08.12.2005 | Autor*in: litschauer
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