Kärnten legt streng begrenzte Windkraftzonen vor
Klagenfurt - Statt eines Totalverbots setzt das Land auf stark eingeschränkte Flächen, die künftig für Windkraft infrage kommen. Insgesamt werden nur 0,077 Prozent der Landesfläche ausgewiesen - deutlich weniger als in der ursprünglichen Variante aus 2024. Die Zonierung soll als Anlage zum Kärntner Raumordnungsgesetz festgeschrieben werden und der Entwurf geht nun für vier Wochen in die öffentliche Begutachtung.
Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber und Energiereferent Sebastian Schuschnig betonen, man halte die Vier-Parteien-Einigung „auf Punkt und Beistrich“ ein. Ziel sei ein Kurs zwischen Versorgungssicherheit und Naturschutz: „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“.
Nach umfassenden Prüfungen durch Fachbereiche von Wasserwirtschaft über Wildökologie bis Schalltechnik bleiben vier Zonen übrig, alle im Bezirk Wolfsberg: Soboth -Lavamünd, Steinberger Alpe, Bärofen und Peterer Alpe. Dort stehen bereits Windkraftanlagen oder sind in Genehmigung. Außerhalb dieser Gebiete soll es keine neuen Windparks geben. Insgesamt wären rund 50 Anlagen möglich.
Die Landesregierung will die Zonierung noch im Dezember beschließen, der Landtag soll Anfang 2026 folgen. Bis dahin gilt eine temporäre Bausperre für neue Windräder.
Parallel arbeitet das Energiereferat an einer Analyse der Winterstromlücke - also der Frage, wie Kärnten künftig im Winter bilanziell ausreichend erneuerbaren Strom erzeugen kann. Die Österreichische Energieagentur erstellt dazu mehrere Szenarien, die Anfang 2026 vorliegen sollen. Danach soll eine ergebnisoffene Debatte über die künftige Energiestrategie des Landes Kärnten folgen.