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Ist der Erdgas–Verkauf der oekostrom AG satzungswidrig?!

03.12.2016

Diese Frage stellt sich beim Lesen der Satzung der oekostrom AG. Dort ist nämlich nur von der Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energiequellen die Rede!

© Krill
© Krill
Seit dem 15. November verkauft die oekostrom AG unter dem Namen „gas future„ – Gegner würden es wohl eher „no future„ nennen – zu 100% fossiles Erdgas der OMV. Aber darf sie das überhaupt?
In der Satzung ist festgelegt, dass der Unternehmensgegenstand die Energieversorgung aus erneuerbaren Energien umfasst – auszugsweise:
„II. Unternehmensgegenstand
(1) Der Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen.„
Sieht man sich den Firmenbuchauszug an, findet man als Unternehmenszweig: „Versorg. m Energie aus erneuerb. Quellen„

Der Vorstand ist gemäß §74 Abs. (1) des Aktiengesetzes an die Satzung gebunden!

Im Aktionärsforum der oekostrom AG wurde daher der Vorstand nach der Vereinbarkeit des Verkaufs von Erdgas, das ja bekannter Weise nicht zu den erneuerbaren Quellen zählt, mit der Satzung der oekostrom AG gefragt – eine Antwort wurde dazu bisher nicht gegeben.
Keine Antwort ist aber ja bekanntlich auch eine Antwort…

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03.12.2016 | Gastautor*In: Martin Krill
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