Vor Umweltausschuss: Greenpeace fordert Maßnahmen gegen Wasserknappheit in Österreich
SPÖ-Antrag für digitales Melderegister für Wasserentnahmen im Ausschuss - Transparenz wäre wichtiger erster Schritt
Kurz vor dem Umweltausschuss diesen Mittwoch erneuert Greenpeace die Forderung an Wasserminister Norbert Totschnig (ÖVP), einen wirkungsvollen Plan gegen Wasserknappheit in Österreich umzusetzen. Die bislang von ihm vorgelegten Maßnahmen bewertet die Umweltschutzorganisation als unzureichend. Bereits im März hatte Greenpeace einen Fünf-Punkte-Plan gegen Wasserknappheit präsentiert. Einer der Punkte - ein digitales Melderegister für Wasserentnahmen - wird in einem Antrag der SPÖ im kommenden Umweltausschuss Thema sein. Greenpeace fordert alle Parlamentsfraktionen auf, dem Antrag zuzustimmen.
Sebastian Theissing-Matei, Wasserexperte bei Greenpeace: "Ausgetrocknete Seen, Badeteiche die zu kleinen Matschpfützen verkommen und verdorrte Feldfrüchte auf den Äckern: Was wir in den letzten beiden Sommern gesehen haben ist leider nur ein Vorgeschmack auf künftige Trockenperioden. Der zuständige Minister Norbert Totschnig muss endlich gegensteuern, sonst gefährdet er die zukünftige Wasserversorgung für Mensch und Natur in Österreich."Laut einer Studie des österreichischen Umweltbundesamts wird es aufgrund der Klimakrise auch in Österreich immer häufiger zu Wasserknappheit kommen, vor allem im Osten und Süden Österreichs. In 25 Jahren wird demnach um bis zu ein Viertel weniger Grundwasser zur Verfügung stehen. Grundwasser ist jedoch sehr wichtig: Unser gesamtes Trinkwasser besteht aus Grund- und Quellwasser und auch unsere Felder werden teilweise damit bewässert."
Am kommenden Mittwoch steht im Umweltausschuss des österreichischen Parlaments ein Antrag der SPÖ zur Abstimmung, der unter anderem ein verpflichtendes digitales Melderegister für Wasserentnahmen vorsieht. Ein solches Register ist notwendig um transparent darzulegen, welche Branchen wie viel Wasser verbrauchen. Derzeit ist unklar, wie viel Wasser etwa Industriebetriebe oder die Landwirtschaft tatsächlich entnehmen. Neben Greenpeace hat deswegen in der Vergangenheit auch der Niederösterreichische Rechnungshof ein solches Register gefordert. Greenpeace ruft alle Fraktionen im österreichischen Nationalrat dazu auf, dem SPÖ-Antrag zuzustimmen.
Damit Wasserknappheit in Zukunft keine jährlichen Begleiterscheinungen des Sommers wird, hat Greenpeace einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt:
1. Transparenz durch Wasser-Melderegister: Die Bundesregierung muss ein digitales Melderegister für Wasserentnahmen durch Industrie, Landwirtschaft und Wasserversorger schaffen. Damit soll ersichtlich werden, wie viel Wasser in den einzelnen Bereichen tatsächlich verbraucht wird und wo sich die größten industriellen Wasserverbraucher Österreichs befinden. Das ist bislang nicht bekannt und wird etwa auch vom Niederösterreichischen Rechnungshof kritisiert.
2. Krisenpläne für besonders von Dürren bedrohte Regionen: Wissenschaftliche Prognosen zeigen klar, in welchen Regionen Österreichs es zukünftig öfter zu Wasserknappheit kommen wird. Die Bundesregierung muss für diese Regionen Wasser-Krisenpläne erstellen. Diese Pläne sollen im Fall von akuten Dürren klar vorgeben, wer (Industrie, Landwirtschaft, Haushalte) auf wie viel Wasser zugreifen darf.
3. Ziele für die Reduktion des Wasserverbrauchs bis 2030 festlegen: Die Bundesregierung muss den zukünftigen Wasserverbrauch in von Dürren bedrohten Regionen um bis zu zehn Prozent reduzieren. Die genauen Zielwerte, sowie die dafür notwendigen Maßnahmen müssen pro Region festgelegt werden. Dies kann zum Beispiel über wasserwirtschaftliche Regionalprogramme geschehen.
4. Förderprogramm gegen Wasserverschwendung: Die Bundesregierung muss ein Förderprogramm beschließen, um den Verbrauch von Wasser in Industrie und Gewerbe zu reduzieren und Wasserkreisläufe zu schließen.
5. Bepreisung der Wasserentnahme durch Industriebetriebe: Die Bundesregierung muss für die Wasserentnahmen durch Industriebetriebe eine Preis vorschreiben, wenn diese Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit oder die Umwelt haben. Dies wird eigentlich bereits im Artikel 9 der EU-Wasserrahmenrichtlinie geregelt. Derzeit bezahlen Industriebetriebe in der Regel dennoch nichts für die direkte Entnahme des Allgemeinguts Wasser.
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /