Heumarkt-Projekt: Doppelte Abfuhr vom Verwaltungsgerichtshof
Die beiden Entscheidungen des VwGH datieren vom 17. Juli 2026. Vorausgegangen waren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das für beide Varianten eine UVP-Pflicht festgestellt hatte. Die Projektwerberin hatte dagegen Revision eingelegt.
Für die Umweltorganisationen VIRUS und Alliance For Nature, die gemeinsam mit betroffenen Anrainerinnen und Anrainern gegen die ursprünglichen negativen UVP-Feststellungsbescheide vorgegangen waren, bedeutet die Entscheidung einen wichtigen Erfolg.
„Somit steht nun endgültig fest, dass für beide Projektvarianten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist“, erklärt Christian Schuhböck, Generalsekretär von Alliance For Nature und Gerichtssachverständiger für UNESCO-Welterbestätten.
Welterbe-Status für UVP-Pflicht nicht entscheidend
Eine zentrale Frage im Verfahren betrifft die Auswirkungen des Projekts auf das UNESCO-Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“. Nach Darstellung von Alliance For Nature hat der VwGH klargestellt, dass für die UVP-Pflicht die möglichen negativen visuellen Auswirkungen des Bauvorhabens auf wichtige Blickbeziehungen und Sichtachsen des Welterbegebiets entscheidend sind und zwar unabhängig davon, ob Wien letztlich den Welterbestatus verliert oder auf der UNESCO-Liste der gefährdeten Welterbestätten bleibt.
Damit würde auch eine mögliche Änderung des Status durch das UNESCO-Welterbekomitee nichts an der festgestellten UVP-Pflicht ändern.
„Selbst wenn das UNESCO-Welterbe-Komitee das ‚Historische Zentrum von Wien‘ aus der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten streicht, muss für die umstrittenen Städtebauvorhaben am Heumarkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden“, so Schuhböck.
Der Wiener Rechtsanwalt Piotr Pyka, der Alliance For Nature sowie zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer in den Verfahren vertritt, sieht in den Entscheidungen eine klare Bestätigung der bisherigen Argumentation. Die aktuellen Bemühungen von Stadt Wien und Bundesregierung, bei der UNESCO eine Streichung Wiens von der Roten Liste zu erreichen, hätten daher nach seiner Einschätzung keinen Einfluss auf die UVP-Pflicht.
Dritte Projektvariante noch offen
Noch nicht abschließend entschieden ist laut VIRUS ein Verfahren zur ursprünglichen Maximalvariante des Heumarkt-Projekts. Ein entsprechender Antrag liegt demnach weiterhin bei der Wiener Landesregierung.
Wolfgang Rehm von VIRUS geht davon aus, dass auch diese Variante UVP-pflichtig sein müsste. Aus den aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs ergebe sich dafür eine klare rechtliche Grundlage.
Damit ist der Weg für das Heumarkt-Projekt weiterhin mit einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden. Diese soll insbesondere die Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt, Stadtbild und das historische Umfeld transparent prüfen. Der Konflikt um das Bauprojekt dürfte damit allerdings noch nicht beendet sein.