Grüne kritisieren neues Vorarlberger Naturschutzgesetz: „Mehr Beton statt mehr Klimaanpassung“
Nach einem Sommer mit extremer Hitze, Dürre und zahlreichen Hitzetoten kommt aus Sicht der Grünen ausgerechnet jetzt ein Gesetzesentwurf auf den Tisch, der den Schutz von Natur, Boden und Gewässern deutlich zurückfahren könnte. Die schwarz-blaue Landesregierung wolle damit Genehmigungsverfahren vereinfachen und Bauvorhaben erleichtern. Aus Sicht der Grünen geht der Entwurf jedoch in die falsche Richtung.
„Wenn Vorarlberg heißer wird, brauchen wir mehr Bäume, mehr Grün in den Gemeinden und mehr Schutz für Boden, Wasser und Landschaft – nicht weniger“, kritisiert Grünen-Klubobmann und Umweltsprecher Daniel Zadra. „Schwarz-Blau antwortet auf die Hitze und Unwetter mit Bagger und Betonmischmaschine.“
Weniger Naturschutzprüfungen vorgesehen
Besonders kritisch sehen die Grünen, dass nach Angaben der Landesregierung künftig in rund einem Viertel der Fälle der Naturschutz weniger stark berücksichtigt werden soll. Die möglichen Folgen werden laut Grünen sogar in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf selbst angesprochen. Demnach könnten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entstehen, die sich „nachteilig auf das Mikroklima und die Anpassungsfähigkeit an Hitze- und Starkregenereignisse auswirken“.
Für die Grünen ist das angesichts der zunehmenden Klimafolgen ein Widerspruch zur notwendigen Anpassungsstrategie.
Straßen ohne Naturschutzprüfung: Straßen mit einer Breite von bis zu vier Metern sollen unabhängig von ihrer Länge ohne naturschutzrechtliches Verfahren errichtet werden können. Bei breiteren Straßen soll die Ausnahme bis zu einer Länge von 400 Metern gelten.
Gebäude, Parkplätze und Skilifte: Innerhalb bebauter Gebiete soll die bisherige Naturschutzprüfung für Gebäude vollständig entfallen. Im Grünland soll die Schwelle für Parkplätze auf 1.000 Quadratmeter steigen – nach Angaben der Grünen entspricht das etwa 35 Stellplätzen. Auch Skilifte mit einer Länge von bis zu 400 Metern sollen ohne entsprechende Prüfung möglich werden.
Weniger Schutz entlang von Gewässern: Der geschützte Geländestreifen an Gewässern soll deutlich schrumpfen. Statt bisher 20 Metern außerhalb beziehungsweise zehn Metern innerhalb bebauter Gebiete wären künftig einheitlich nur noch fünf Meter vorgesehen.
Moore leichter trockenlegen: Landwirtschaftlich genutzte Moore sollen bis zu einer Fläche von 500 Quadratmetern ohne naturschutzrechtliche Prüfung trockengelegt werden können.
Weniger Mitsprache und Rechtsschutz: Gemeinden, Naturschutzanwaltschaft und Umweltorganisationen sollen in zahlreichen Verfahren Mitspracherechte beziehungsweise Beschwerdemöglichkeiten verlieren.
Kritik auch aus wirtschaftlicher Sicht
Nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Folgen befürchten die Grünen. Wirtschaftssprecher Bernie Weber hält den Gesetzesentwurf für rechtlich problematisch und warnt vor langwierigen Auseinandersetzungen.
„Man muss kein Hellseher sein, dass dieses Gesetz rasch angefochten wird“, sagt Weber. Die Folge könne jahrelange Rechtsunsicherheit für Investitionsvorhaben von Unternehmen sein. „Der Gesetzesentwurf erreicht das Gegenteil dessen, was die Landesregierung erreichen will.“
Damit stellen die Grünen auch das Argument infrage, wonach weniger Naturschutzprüfungen automatisch zu schnelleren Genehmigungen und mehr Planungssicherheit führen würden. Wenn zentrale Bestimmungen rechtlich bekämpft werden, könnte vielmehr neue Unsicherheit entstehen.
„Grundkonsens zwischen Wirtschaft und Umwelt wird aufgekündigt“
Zadra sieht hinter dem Entwurf einen grundsätzlichen politischen Kurswechsel in Vorarlberg. Bislang habe es einen Interessensausgleich zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und dem Schutz von Natur und Landschaft gegeben.
„Die Landesregierung kündigt einen Vorarlberger Grundkonsens auf: Ein fairer Interessensausgleich zwischen Wirtschaft und Umwelt ist Vergangenheit, wenn dieses Gesetz beschlossen wird“, warnt der Grünen-Klubobmann. „Dieses Gesetz schadet Vorarlberg, es schadet unseren Kindern und Enkelkindern.“
Die Grünen wollen den Gesetzesentwurf nun bis zur Behandlung im Landtag weiter prüfen lassen. Dafür sollen Expertinnen und Experten aus Umwelt- und Naturschutz, Raumplanung, Wirtschaft und Rechtswissenschaft eingebunden werden. Ziel sind grundlegende Änderungen am Entwurf.
Sollten diese ausbleiben, kündigen die Grünen an, „alle möglichen Schritte“ gegen das Gesetz zu setzen.