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Greenpeace warnt: Vorarlberger Naturschutz-Novelle ist Freibrief für Naturzerstörung

01.10.2026

Geplanter Gesetzentwurf winkt Großbauten, Straßen und Parkplätze ohne Umweltprüfung durch – Greenpeace fordert sofortigen Rückzug des Gesetzesentwurfs

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© WilliamCho pixabay.com

 

Bregenz –  Vor kurzem endete die Begutachtungsfrist für die Naturschutz-Gesetzesnovelle in Vorarlberg. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert den vorliegenden Entwurf scharf und hat eine Stellungnahme eingereicht. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus plant die Vorarlberger ÖVP/FPÖ-Landesregierung einen drastischen Abbau ökologischer Schutzstandards. Besonders gravierend ist, dass Naturschutz-Prüfungen für Straßen, Gewerbehallen und Parkplätze abgeschafft werden sollen. Damit öffnet die ÖVP/FPÖ der Bodenversiegelung und Naturzerstörung Tür und Tor. Greenpeace fordert die Landesregierung auf, den rückschrittlichen Gesetzesentwurf umgehend zurückzuziehen.
 

Melanie Ebner, Expertin für Boden- und Naturschutz bei Greenpeace Österreich: „Diese Novelle ist kein bürokratischer Akt, sondern ein dokumentiertes Versagen beim Schutz unserer Lebensgrundlagen. Die FPÖ/ÖVP schafft Naturschutzkontrollen ab und befeuert damit die Zubetonierung wertvoller Natur. Die Landesregierung hält die zerstörerischen Folgen für Klima, Natur und Hochwasserschutz sogar schwarz auf weiß in den eigenen Akten fest. Das ist kein Versehen, das ist fahrlässiger Zynismus.“
 

Der vorliegende Gesetzesentwurf will Grenzwerte massiv erhöhen, wodurch zahlreiche Bau- und Infrastrukturprojekte künftig komplett ohne naturschutzbehördliche Alternativenprüfung realisiert werden können:

  • Riesenhallen ohne Naturschutzprüfung: Die Schwelle für bauliche Anlagen außerhalb bebauter Bereiche soll von derzeit 800 m² auf gigantische 2.000 m² überbauter Fläche angehoben werden. Künftig könnten riesige Gewerbehallen oder Wirtschaftskomplexe mitten in die Natur gebaut werden, ohne dass die Naturschutzbehörde zuvor Auswirkungen auf  Ökosysteme prüft.
  • Prüfungsfreie Straßen durch sensible Natur: Straßen außerhalb bebauter Bereiche sollen erst ab einer Breite von über vier Metern (bisher 2,40 m) bewilligungspflichtig sein. Damit fallen kilometerlange Forstwege und Erschließungsstraßen unter vier Metern Breite künftig vollständig aus der naturschutzbehördlichen Kontrolle und können ohne Auflagen in sensible Berghänge geschlagen werden.
  • Parkplatzflut: Außerhalb von Siedlungsgebieten wird die Bewilligungspflicht für Parkplätze unter 1.000m² Ausmaß komplett gestrichen. Bis zu einer Größe von 1.000 m² können Betonwüsten künftig ohne jegliche Naturschutzprüfung sowie ohne Auflagen zur Begrünung oder Beschattung entstehen.
  • Entmachtung der Naturschutzanwaltschaft: Zusätzlich soll der Uferschutz an Gewässern drastisch reduziert, der Schutz von Mooren unter 500 m² aufgehoben und die  Naturschutzanwaltschaft systematisch entmachtet werden. Unabhängige Kontrollen sollen weitgehend abgeschafft und das Beschwerderecht der Vertretung der Natur auf ein Minimum beschnitten werden.
 

Greenpeace kritisiert weiter, dass die geplante Novelle folgende Ziele von Verordnungen, Richtlinien und Abkommen untergräbt oder sogar dagegen verstoßen würde:

  • EU-Renaturierungsverordnung
  • EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • FFH-Richtlinie
  • Vogelschutzrichtlinie
  • Aarhus-Konvention
  • Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework & EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
  • Nationale Zielsetzungen (Regierungsprogramm & Nachhaltigkeitsstrategie der Österreichischen Bundesregierung)

Die ausführliche Stellungsnahme finden Sie hier  

 
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