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Gerichtsgang wird vorbereitet: GLOBAL 2000 fordert mit Betroffenen der Klimakrise Recht auf saubere Energie ein

20.08.2021

Antrag auf Klimaschutzverordnung zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern wurde vom Wirtschaftsministerium zurückgewiesen, jetzt folgt der Rechtsweg

© succo - pixabay.com
© succo - pixabay.com
Damit fossile Energieträger ein konkretes Ablaufdatum erhalten, hat Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schanda - im Auftrag der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 und von Betroffenen der Klimakrise - im Mai einen Antrag beim Wirtschaftsministerium eingereicht. Das Wirtschaftsministerium ist für die Gewerbeordnung zuständig ist. Wenn Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit besteht, kann das Wirtschaftsministerium einschreiten. Im Falle der Gefahr, die von fossilen Energien ausgeht, will es das aber jetzt nicht tun, der Antrag wurde vom Wirtschaftsministerium abgewiesen. GLOBAL 2000 bereitet nun mit Dr. Reinhard Schanda den Rechtsweg vor und will das Recht auf saubere Energie nun vor Gericht durchsetzen.
"Wir ziehen für den Klimaschutz vor Gericht, also für uns alle, denn es bleibt uns nur noch wenig Zeit. Erst vor kurzem hat der Weltklimarat eine eindringliche Warnung an uns alle gerichtet: Handeln wir nicht rasch, dann werden Extremereignisse zunehmen, Hitze- und Dürreperioden stärker werden und wir riskieren katastrophale Klimaschäden. Fossile Energie bedroht unsere Umwelt und unsere Gesundheit. Deshalb akzeptieren wir es nicht, dass Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nicht einschreiten will. Wir werden nun darauf hinarbeiten unser Recht auf saubere Energie vor Gericht durchzusetzen", so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.
Beantragt wurde eine Verordnung, die den Verkauf von Kohle, Heizöl, Benzin und Diesel schrittweise bis 2040 beendet. So kann Rechtssicherheit zur Erreichung des Ziels Klimaneutralität bis 2040 hergestellt werden. Im Bescheid teilt die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort aber mit, dass sie diese Verordnung nicht erlassen will. Als Begründung wird angegeben, dass keine Kompetenz des Bundes zur Erlassung der beantragten Maßnahmen bestehe.
"Selbstverständlich besteht eine Kompetenz des Bundes zur Erlassung von Maßnahmen zur Beschränkung der Emission von Treibhausgasen zur Abwehr der Klimakrise. Das zeigt sich zB auch durch das Klimaschutzgesetz (Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz). Diese Bundeskompetenz umfasst auch die Zuständigkeit zur Erlassung der hier beantragten Maßnahmen", so Rechtsanwalt Dr. Schanda. "Wir haben nun vier Wochen Zeit, um gegen diesen Bescheid Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien einzureichen, das in nächster Instanz für die Entscheidung über unseren Antrag zuständig ist."
Gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 haben vier von der Klimakrise betroffene Personen aus Österreich den Antrag eingereicht: Peter Fliegenschnee (Pensionist), Klara Butz (Aktivistin von Fridays for Future), die Gemeinde Stanz im Mürztal und Monika Jasansky (Biobäuerin aus Niederösterreich).
Weitere Hintergrundinfos finden Sie hier:
www.global2000.at/dein-gutes-recht
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20.08.2021 | Autor*in: holler
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