Gericht: Pestizidlobby muss Falschbehauptung über GLOBAL 2000 widerrufen
Wien – Ein Rechtsstreit zwischen GLOBAL 2000 und der Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP) hat eine zentrale Behauptung über die Pestizidauswertung der Umweltschutzorganisation geklärt. Das Handelsgericht Wien gab der Klage von GLOBAL 2000 in erster Instanz weitgehend statt. Die IGP muss eine öffentlich verbreitete Behauptung über einen angeblichen CO₂-Rechenfehler widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die IGP, die unter anderem die Interessen großer Pestizidhersteller vertritt, hatte GLOBAL 2000 vorgeworfen, bei der Auswertung amtlicher Pestizidverkaufsdaten CO₂ aus der Lagerhaltung mitgerechnet zu haben. Dieser angebliche Fehler sei für den von GLOBAL 2000 errechneten Anstieg der pestizidbehandelten Fläche um 22 Prozent verantwortlich.
Das Gericht stellte nun fest, dass diese Behauptung unwahr ist. Die IGP darf sie nicht weiterverbreiten und muss den Widerruf unter anderem auf ihrer Website sowie auf weiteren Websites veröffentlichen.
Streit um Pestizideinsatz
GLOBAL 2000 hatte Ende 2025 Verkaufsdaten zu Pestizidwirkstoffen mithilfe standardisierter Aufwandmengen auf die damit behandelbaren Flächen umgerechnet. Nach der Analyse stieg insbesondere der Einsatz problematischer Wirkstoffe deutlich.
So habe sich die potenziell mit sogenannten Substitutionskandidaten behandelbare Fläche seit 2010 etwa verdoppelt, bei PFAS-Pestiziden nahezu verdreifacht.
GLOBAL 2000 kritisiert, dass die Debatte über den angeblichen Rechenfehler die eigentlichen Ergebnisse der Untersuchung in den Hintergrund gedrängt habe. „Der zentrale Vorwurf gegen unsere Auswertung ist damit vom Tisch“, sagt Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden.
Das Gericht bewertete auch das Vorgehen der IGP bei der Veröffentlichung der Behauptung kritisch. Ein von der IGP selbst beantragter Zeuge bestätigte demnach, dass CO₂ bei einer solchen Flächenberechnung nicht berücksichtigt werden kann. Das Gericht stufte das Vorgehen der IGP als zumindest leicht fahrlässig ein.
GLOBAL 2000 fordert nun auch andere Akteure, die die Behauptung übernommen hatten, zur Richtigstellung auf und verlangt von der Bundesregierung strengere Maßnahmen zur Pestizidreduktion und Verbote besonders schädlicher Pestizide.