Frankreich: Sieg vor Gericht für Anti-Atom-NGO
Im Zentrum steht die Freisetzung von rund 900 Litern radioaktiv belastetem Abwasser, das Ende November 2021 in das Grundwasser innerhalb der geotechnischen Sicherheitsanlage des Kraftwerks gelangte. Die Richter hoben damit einen Freispruch aus dem Jahr 2024 auf und erkannten die Verantwortung des Betreibers für die Vorfälle an.
Technische Defekte führten zu radioaktivem Austritt
Die Untersuchungen ergaben, dass eine Kette technischer und organisatorischer Mängel das Leck verursacht hatte. Das radioaktive Abwasser wurde in einen Tank geleitet, dessen Füllstandsmesser bereits seit 2019 außer Betrieb war. Die notwendige manuelle Überwachung fiel am 25. November 2021 aus, weil das zuständige Schichtteam gleichzeitig mit einem Brand und einem medizinischen Notfall konfrontiert war.
In der Folge lief der Tank über. Das kontaminierte Wasser gelangte in ein Sammelsystem mit undichten Rohrleitungen und schließlich in die geotechnische Auffangvorrichtung des Kraftwerksgeländes. Insgesamt versickerten rund 900 Liter tritiumhaltiges Abwasser.
Vorwurf der Verharmlosung
Besonders kritisch bewerteten die Kläger den Umgang von EDF mit dem Vorfall. Der Betreiber stufte das Ereignis zunächst lediglich als Überlauf ein, obwohl nach Ansicht der Kläger und später auch des Berufungsgerichts die Kriterien eines meldepflichtigen Zwischenfalls erfüllt waren.
Hinzu kommt, dass zwischen der Beobachtung des Vorfalls am 25. November und der offiziellen Meldung eines schwerwiegenden Ereignisses am 15. Dezember 2021 fast drei Wochen vergingen. Diese Verzögerung wird von Umweltorganisationen als Beleg für mangelnde Transparenz gewertet.
Die EDF argumentierte, die geotechnische Auffangwanne sei ausreichend dicht gewesen, um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern. Tatsächlich ist die Konstruktion jedoch nicht vollständig wasserdicht. Deshalb muss dort kontinuierlich Wasser abgepumpt werden, um ein Eindringen kontaminierter Flüssigkeiten in den umliegenden Grundwasserkörper zu verhindern.
Die französische Atomaufsicht ordnete daraufhin eine verstärkte Überwachung des Grundwassers innerhalb und außerhalb der Anlage an – eine Maßnahme, die bis heute aufrechterhalten wird.
Wiederholung statt Einzelfall
Für das Netzwerk Sortir du nucléaire hat die Verurteilung eine Bedeutung, die weit über den konkreten Vorfall hinausgeht. Die Organisation verweist darauf, dass Tritium-Lecks in Tricastin keineswegs ein Einzelfall sind.
Bereits 2013 wurden Undichtigkeiten aufgrund mangelhafter Abdichtungen zwischen Gebäuden festgestellt. 2019 meldete EDF erneut Tritiumfunde im Grundwasser. Innerhalb von weniger als zehn Jahren kam es damit bereits zum dritten vergleichbaren Vorfall.
Kritiker sehen darin ein Symptom eines grundlegenden Problems: Viele französische Atomkraftwerke nähern sich dem Ende ihrer ursprünglichen Betriebsdauer, während Alterungserscheinungen und technische Defekte zunehmen. Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch Aussagen ehemaliger Mitarbeiter, die wiederholt auf eine mögliche Unterschätzung oder unzureichende Erfassung von Störungen hingewiesen haben.
Signalwirkung für die Atomaufsicht
Die Umweltorganisation wertet das Urteil als wichtiges Signal für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit nuklearen Anlagen. Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften und Meldepflichten dürften nicht als bloße Verwaltungsfehler behandelt werden, wenn radioaktive Stoffe betroffen seien.
Der Anwalt des Verbandes sprach von einem „bedeutenden Sieg“, der zeige, wie wichtig eine konsequente Kontrolle der Betreiber sei. Jede Unregelmäßigkeit in einem Kernkraftwerk müsse ernst genommen werden, da die dort eingesetzten radioaktiven und chemischen Stoffe erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt bergen.
Mit dem Urteil von Grenoble endet ein Verfahren, das als Beispiel für die Auseinandersetzung um die Sicherheit alternder Atomkraftwerke in Frankreich steht. Für die Kläger ist die Entscheidung daher nicht nur ein juristischer Erfolg, sondern auch ein deutliches Warnsignal für die Zukunft der französischen Nuklearindustrie.