Europäischer Aktionsplan zum Hochwasserschutz soll vorangetrieben werden
Unter niederländischer Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2004 soll ein europäischer Aktionsplan zum Hochwasserschutz erarbeitet werden, der ein europaweit abgestimmtes Vorgehen zur Senkung der Hochwassergefahr – vor allem bei grenzüberschreitenden Flußeinzugsgebieten – sein soll. Das berichtet Umweltminister Pröll, heute, Dienstag, im Anschluß an sein gestriges Arbeitstreffen mit seinem niederländischen Amtskollegen Pieter Van Geel in Wien. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen mit dem Hochwasser des Jahres 2002 unterstützt Österreich dieses Vorhaben der niederländischen Ratspräsidentschaft massiv. Pröll: "Naturgefahren, wie Hochwasser, Lawinen oder Muren sind eine ständige Herausforderung für uns. Ein EU koordiniertes Vorgehen im Rahmen eines europäischen Aktionsplan kann wesentliche Impulse zur künftigen Schadensbegrenzung liefern."
Ein weiteres wichtiges Anliegen der niederländischen Ratspräsidentschaft im Umweltbereich seien, so berichtet Pröll ferner, die Arbeiten zur Chemikalienpolitik. Unter diesem neuen Regime sollen bis zu 30.000 Stoffe einer Registrierungspflicht unterworfen werden. Rund 4.500 chemische Stoffe sollen in den kommenden Jahren einem abgestuften Risikobewertungsverfahren unterzogen werden. Geprüft müssen demnach alle Stoffe werden, deren Produktion 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller übersteigt. Die Mitgliedsstaaten können darüber hinaus im eigenen Ermessen zusätzliche Überprüfungen der jeweiligen Substanzen durchführen. Stoffe mit bestimmten als besonders gefährlich eingestuften Eigenschaften sollen zudem einer Genehmigungspflicht unterworfen werden. Dies gilt unter anderem für krebserregende, das Erbgut verändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Sofern zu diesen Stoffen weniger gefährliche Alternativen vorhanden sind, kann eine Zulassung verweigert werden. Österreich wird die niederländischen Vorschläge zur Festlegung genereller Sorgfaltspflichten unterstützen.
Weiterer Schwerpunkt der niederländischen Präsidentschaft werden die Verhandlungen zur Vorbereitung der 10. Vertragsparteienkonferenz der Klimaschutzkonvention in Buenos Aires sein. Österreich und die Niederlande sind sich einig, daß eine Ratifikation des Kyoto–Protokolls durch Rußland jetzt im Zentrum der politischen Anstrengungen stehen muß, um dem internationalen Klimaschutz – nicht zuletzt auch gegenüber den USA – zu stärken. Dies teilt das Lebensministerium mit.
*** OTS–ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0150 2004–05–18/12:13
Ein weiteres wichtiges Anliegen der niederländischen Ratspräsidentschaft im Umweltbereich seien, so berichtet Pröll ferner, die Arbeiten zur Chemikalienpolitik. Unter diesem neuen Regime sollen bis zu 30.000 Stoffe einer Registrierungspflicht unterworfen werden. Rund 4.500 chemische Stoffe sollen in den kommenden Jahren einem abgestuften Risikobewertungsverfahren unterzogen werden. Geprüft müssen demnach alle Stoffe werden, deren Produktion 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller übersteigt. Die Mitgliedsstaaten können darüber hinaus im eigenen Ermessen zusätzliche Überprüfungen der jeweiligen Substanzen durchführen. Stoffe mit bestimmten als besonders gefährlich eingestuften Eigenschaften sollen zudem einer Genehmigungspflicht unterworfen werden. Dies gilt unter anderem für krebserregende, das Erbgut verändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Sofern zu diesen Stoffen weniger gefährliche Alternativen vorhanden sind, kann eine Zulassung verweigert werden. Österreich wird die niederländischen Vorschläge zur Festlegung genereller Sorgfaltspflichten unterstützen.
Weiterer Schwerpunkt der niederländischen Präsidentschaft werden die Verhandlungen zur Vorbereitung der 10. Vertragsparteienkonferenz der Klimaschutzkonvention in Buenos Aires sein. Österreich und die Niederlande sind sich einig, daß eine Ratifikation des Kyoto–Protokolls durch Rußland jetzt im Zentrum der politischen Anstrengungen stehen muß, um dem internationalen Klimaschutz – nicht zuletzt auch gegenüber den USA – zu stärken. Dies teilt das Lebensministerium mit.
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OTS0150 2004–05–18/12:13
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