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EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte: Weniger Bürokratie, mehr Klarheit

04.07.2026

Überarbeitete Standards beschlossen - diese müssen vom Parlament und vom Rat noch überprüft werden

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© Gerd Altmann auf pixabay.com

Brüssel - Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) beschlossen. Gleichzeitig wurde ein freiwilliger Berichtsstandard für kleinere Unternehmen eingeführt. Ziel der Reform ist es, den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren, ohne die Qualität und Aussagekraft der Nachhaltigkeitsinformationen zu beeinträchtigen.
 

Die ESRS legen fest, welche Informationen Unternehmen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen müssen. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Klimawandel, zur Biodiversität, zu Menschenrechten und zur Unternehmensführung. Diese Informationen helfen Investoren, Banken und anderen Interessengruppen dabei, Nachhaltigkeitsrisiken und die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft besser einzuschätzen.
 

Mit der Überarbeitung reagiert die EU auf Kritik an der hohen Komplexität der bisherigen Vorgaben. Die neuen Standards sind kürzer, verständlicher und bieten Unternehmen mehr Flexibilität bei der Berichterstattung. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte wird um mehr als 60 Prozent reduziert, insgesamt sinkt der Umfang der erforderlichen Angaben sogar um über 70 Prozent. Nach Schätzungen der Kommission könnten sich dadurch die Kosten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung pro Unternehmen um mehr als 30 Prozent verringern.
 

Die Reform baut auf dem Vereinfachungspaket Omnibus I auf, mit dem die EU bereits den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen nach der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verkleinert hatte. Damit soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt und unnötige Bürokratie abgebaut werden.
 

Neu ist außerdem ein freiwilliger Berichtsstandard für kleinere Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen. Dieser schafft einen einheitlichen Rahmen für Nachhaltigkeitsinformationen und erleichtert es kleinen und mittleren Unternehmen, Anfragen von Banken, Investoren oder größeren Geschäftspartnern zu beantworten. Gleichzeitig setzt die EU eine Obergrenze für Informationsanforderungen entlang der Lieferketten: Unternehmen, die der CSRD unterliegen, dürfen von kleineren Zulieferern künftig keine weitergehenden Nachhaltigkeitsdaten verlangen als jene, die im freiwilligen Standard vorgesehen sind.
 

Bevor die neuen Regelungen endgültig in Kraft treten, müssen sie noch vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft werden. Die Prüffrist beträgt zwei Monate und kann einmalig um weitere zwei Monate verlängert werden. Sollte es keine Einwände geben, treten die neuen Standards anschließend in Kraft.

Links

  • EU-Commission: Implementing and delegated acts - CSRD

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