EU-Landwirtschaftsausschuss bestätigt Trilog-Ergebnis zu Saatgutrecht
Brüssel - Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Weg für eine Reform des EU-Saatgutrechts frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten dem im Trilog erzielten Kompromiss vom 15. Juni 2026 ohne Änderungen zu. Die endgültige Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments wird nach der Sommerpause erwartet – voraussichtlich im September oder Oktober 2026. Die neuen Regeln sollen vier Jahre nach Inkrafttreten, also ab Herbst 2030, gelten.
Die Reform bringt aus Sicht von Saatgut- und Biodiversitätsorganisationen wichtige Verbesserungen. ARCHE NOAH, eine Organisation für den Erhalt der Kulturpflanzenvielfalt, begrüßt insbesondere, dass vielfältige und anpassungsfähige Sorten künftig leichter Zugang zum europäischen Markt erhalten sollen.
„Saatgut, die Grundlage unserer Ernährung, darf nicht länger von wenigen Agrochemie-Konzernen kontrolliert werden. Das neue Saatgutrecht öffnet endlich die Türe für Alternativen“, sagt Magdalena Prieler, Saatgutrecht-Expertin bei ARCHE NOAH. Nun müsse die regionale und bäuerliche Saatgutproduktion konsequent gestärkt werden.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass historische, regionale und vielfältige Sorten nicht mehr durch enge Mengenbegrenzungen und Herkunftsvorgaben eingeschränkt werden sollen. Auch neue vielfältige Züchtungen erhalten erstmals bessere Möglichkeiten für die Vermarktung. Eine weitere Änderung betrifft private Gärten: Vielfalts-Saatgut soll künftig direkt an Hausgärtnerinnen und Hausgärtner verkauft werden können, ohne die bisher aufwendigen Prüfverfahren für industrielle Sorten.
Trotz der Verbesserungen bleibt auch Kritik. ARCHE NOAH bemängelt, dass kleine Saatgutbetriebe weiterhin mit hohen bürokratischen Anforderungen belastet werden. Auch ursprünglich geplante Regelungen für mehr Nachhaltigkeit wurden im Laufe der Verhandlungen abgeschwächt. So sollen neue Sorten weiterhin unter konventionellen Bedingungen mit Pestiziden und synthetischen Düngemitteln geprüft werden, statt unter Bedingungen des ökologischen Landbaus.
Kritisch sieht die Organisation auch den Umgang mit herbizidtoleranten Sorten: Statt verpflichtender Vorgaben zur Vermeidung von Umwelt- und Landwirtschaftsschäden sind künftig lediglich freiwillige Regelungen vorgesehen.
Mit der Reform beginnt nun eine Übergangsphase, in der die EU-Kommission zahlreiche Details ausarbeiten muss. Diese werden entscheidend dafür sein, wie stark die neue Regelung tatsächlich zur Förderung von Saatgutvielfalt, regionaler Landwirtschaft und einem resilienteren Ernährungssystem beitragen kann.