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EU-Entwaldungsverordnung: Ausnahme von Leder ist für Südwind unverständlich

05.05.2026

Neue Rechtsakte zur Entwaldungsverordnung enthalten neuerliche Rückschläge für den globalen Waldschutz – Südwind warnt: “Ausnahme von Lederprodukten ist ein weitreichender Fehler”

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Wald © dufe88 pixabay.com

Wien  - Die Menschenrechtsorganisation Südwind kritisiert neuerliche Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). „Die Anpassungen sind nichts weniger als eine Aufweichung des globalen Waldschutzes durch die Hintertür. Die EU-Kommission gibt erneut dem Druck von Lobbyisten – diesmal aus der Leder-Industrie – nach und schwächt ein Gesetz, das schon längst umgesetzt werden sollte”, sagt Gudrun Glocker, Südwind-Sprecherin für Lieferketten.
 

Die Entwaldungsverordnung wurde bereits 2023 mit großer Mehrheit beschlossen und verbietet den Import von Rohstoffen, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die EU-Kommission hatte eine Frist bis Ende April gesetzt, um Anpassungen und Klärungen vorzunehmen. Auch wenn die Verordnung – anders als von manchen Industrievertreter:innen gewünscht – grundsätzlich erhalten und damit wirksam bleibt, sind die getroffenen Anpassungen für Südwind dennoch ein weiterer Rückschritt für die europäische Klima- und Menschenrechtspolitik.
 

“Besonders unverständlich ist, dass mit Leder ein zentraler Treiber der Entwaldung gänzlich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen wird. In Brasilien, dem größten Lieferanten von Leder für die EU, ist die Branche eng mit illegaler Abholzung, Gewalt gegen indigene Gemeinschaften und systematischen Menschenrechtsverletzungen verknüpft”, so Südwind-Sprecherin Glocker. “So begrüßenswert die Beibehaltung der Entwaldungsverordnung auch ist, so unverständlich ist das neuerliche Einknicken der EU-Kommission vor Industrie-Interessen.“

Die Ausnahme von Leder reiht sich ein in eine Serie von Rückschlägen für den internationalen Waldschutz, darunter die mehrmalige Verschiebung des Geltungsbeginn der Verordnung sowie erleichterte Anforderungen an europäische Produzenten und Händler.

Bereits Anfang April hat Südwind gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen in einem Offenen Brief an die EU-Kommission dazu aufgerufen, Leder nicht aus dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auszuschließen.
 

Links

  • Download: Offener Brief an die EU-Kommission
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Wald © dufe88 pixabay.com