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Erneuerbaren–Ausbau–Gesetz: Mit Inkrafttreten der Marktprämienförderung ist Gesetz endlich vollständig

05.10.2022

Bundesregierung schafft vollständigen Förderrahmen – Länder nun ausschlaggebend für den Erfolg des PV–Ausbaus und eine echte Strompreisbremse

© Jeremy Bezanger unsplash.com / Photovoltaik
© Jeremy Bezanger unsplash.com / Photovoltaik
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung für die Marktprämienförderung kann das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz EAG, Beschluss Juli 2021) nun vollständig seine Wirkung entfalten. Somit ist mit neben der bereits laufenden Investitionsförderung das EAG komplett und dem Photovoltaik(PV)–Ausbau steht theoretisch nichts mehr im Wege. In der Praxis bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Marktprämienförderung angenommen wird und vor allem ob ausreichend Flächen und Stromnetzkapazitäten für derartige Projekte vorhanden sind. Ab nun sind die Bundesländer ausschlaggebend für den Erfolg des PV–Ausbaus.
Marktprämienförderung – neues Element in der Förderlandschaft
Die Förderung via Marktprämie stellt den zweiten Teil des Förderregimes des EAG dar, nach dem die Investitionsförderung bereits seit April 2022 läuft und der mittlerweile vierte Fördercall kurz bevorsteht.
Die Förderung via Marktprämie ist ein Zuschuss auf den verkauften und in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom. Die Höhe, bis zu derer der Prämienzuschuss aufgezahlt werden soll, legt der Projektbetreiber im Zuge eines Gebots selbst fest. Der in der Verordnung festgesetzte Gebots–Höchstwert von 9,33 Cent/kWh darf jedoch nicht überschritten werden (bei Freiflächenanlagen kommt ein weiterer Abschlag von 25 % zu tragen). Angesichts der aktuell sehr deutlich darüber liegenden Strompreise, wird die Marktprämienförderung in der Praxis kaum ausgezahlt werden, sondern dient vielmehr als Sicherheit für wieder sinkende Strompreise. PV–Anlagen ab einer Modulleistung von 10 Kilowattpeak (kWp) können diese Förderung beantragen. Der erste Fördercall findet am 13. Dezember statt. Weitere Gebotstermine für 2023 sind bereits fixiert. Jährlich werden über diese Förderschiene eine PV–Leistung von 700 Megawattpeak (MWp) ermöglicht.
Länder nun ausschlaggebend für den Erfolg der PV–Ausbaus
Nachdem beim EAG nun der Förderrahmen vervollständigt wurde, sind die Bundesländer am Zug ihren Beitrag zu liefern und die Bundesziele mitzutragen. "Ob der PV–Ausbau zum Erfolg wird und es damit auch eine echte und nachhaltige Strompreisbremse geben wird, hängt von nun an ausschließlich von den Bundesländern ab, nämlich ob diese geeignete Flächen und vor allem die Stromnetzkapazitäten bereitstellen werden. Die Zeit der Ausreden ist nun endgültig vorbei.", fordert Herber Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, die Bundesländer auf Initiative zu ergreifen. Bis auf das Burgenland und ein zaghafter Versuch in Niederösterreich hat kein Bundesland Flächen für größere PV–Anlagen ausgewiesen. Ein unhaltbarer Umstand in Zeiten der Klima– und Energiekrise.
Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria

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05.10.2022 | Autor*in: holler
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