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EÖ-Fachdialog fordert rechtliches Update für die Wärmewende im Gebäudesektor

13.11.2025

Erneuerbare Energie Österreich sieht Bundesgesetzgeber in der Pflicht, wohnrechtliche Hürden rasch abzubauen

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© OpenClips/ pixabay.com
 

Wien - Der Gebäudesektor gilt als einer der entscheidenden Hebel für die Energiewende, doch rechtliche Hindernisse bremsen den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme weiterhin massiv aus. Beim Fachdialog „Wärmewende im Recht“ des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) wurde daher eindringlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Wohnrecht klimatauglich zu gestalten.
 

„Das Wohnrecht ist ein wichtiger Hebel für die Wärmewende, denn es birgt noch immer zahlreiche Hindernisse für Mieter:innen, Vermieter:innen und Eigentümer:innen, die auf eine klimaneutrale Heizung tauschen wollen“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. „Hier sollte der Bundesgesetzgeber dringend Abhilfe schaffen, denn auch die beste Förderung hilft nichts, wenn Gesetze den Heizungstausch hinderlich sind.“

 

Wohnrecht als Bremsklotz der Wärmewende 

Im Fokus des Fachdialogs standen jene gesetzlichen Regelungen, die derzeit den Tausch auf klimaneutrale Heizsysteme erschweren,  wie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Mietrechtsgesetz (MRG), Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und im Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HGG) vorhanden.

So erfordert der Heizungstausch in Wohnungseigentumsanlagen meist die Zustimmung aller Miteigentümer:innen – eine hohe Hürde für Einzelne, die auf erneuerbare Wärme umsteigen wollen. Im Mietrecht wiederum ist häufig unklar, ob es sich beim Heizungstausch um eine Erhaltungs- oder Verbesserungsmaßnahme handelt und wer die Kosten trägt.

„Das geltende Wohnrecht braucht dringend ein Klima- und Transformations-Update!“, fordert Prechtl-Grundnig. „Kollidierende Rechte und Interessen lähmen die fossile Dekarbonisierung im Gebäudesektor  -  und das wird letztlich für alle Beteiligten teuer.“
 

Gesetzliche Anpassungen gefordert 

Der EEÖ appelliert an Parlament und Bundesregierung, Klimaschutz und Energieunabhängigkeit systematisch in allen wohnrechtlichen Materien zu verankern. Denkbar sei etwa ein Dekarbonisierungsmaßnahmen-Begleitgesetz, das Klimaschutzprojekten im Gebäudebereich ein überragendes öffentliches Interesse bis zur Erreichung der Klimaneutralität zuschreibt.
 

Handlungsdruck bleibt hoch 

Rund 10 % der österreichischen Treibhausgasemissionen stammen weiterhin aus dem Gebäudesektor. Etwa ein Drittel des Endenergieverbrauchs wird zum Heizen und Kühlen aufgewendet. Der Anteil erneuerbarer Energien in diesem Sektor liegt dabei erst bei 39 %.

Trotz neuer Fördermaßnahmen des Bundes bleibt der Fortschritt beim Heizungstausch schleppend. Laut EEÖ reicht die aktuelle Tauschquote nicht aus, um die Klimaziele bis 2040 zu erreichen.

„Förderungen allein sind nicht genug, um Österreichs Gebäudesektor klimatauglich und unabhängig zu machen“, mahnt Prechtl-Grundnig. „Wir brauchen einen klaren, rechtlich verankerten Pfad für den Ausstieg aus fossiler Raumwärme – und Lösungen im Wohnrecht, die den Heizungstausch endlich ermöglichen.“
 

Der EEÖ-Fachdialog „Wärmewende im Recht“, der am 11. November 2025 in Wien stattfand, brachte führende juristische und energiepolitische Expert:innen zusammen. Gemeinsam sollen nun Vorschläge erarbeitet werden, wie Österreich den rechtlichen Rahmen für die Wärmewende modernisieren und beschleunigen kann.

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