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Entscheidung im Eilverfahren gegen Gasförderung vor Borkum

27.05.2025

Deutsche Umwelthilfe verhindert weiter Bau des Seekabels – naturschutzrechtliche Fragen ungeklärt

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Borkum © hkama pixabay.com
  • Gericht ordnet Sofortvollzug für wasserrechtliche Seekabel-Genehmigung an – dank Widerspruch der DUH aber ohne Folgen
  • Vereinbarkeit mit Naturschutzrecht weiter unklar: Entscheidung betrifft nur den wasserrechtlichen Teil der notwendigen Genehmigungen
  • DUH wird weiter alle rechtlichen Mittel einsetzen, um artenreiches Steinriff vor Zerstörung durch fossiles Mega-Projekt zu bewahren

Berlin -  Im Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Bau des Seekabels für die Gasplattform vor Borkum hat das Verwaltungsgericht Oldenburg dem Antrag des niederländischen Konzerns One-Dyas stattgegeben und den Sofortvollzug der wasserrechtlichen Genehmigung angeordnet. Dies ist jedoch nur ein Teil der notwendigen Genehmigungen für den Bau der Kabeltrasse. Die ebenfalls strittige und erforderliche naturschutzfachliche Befreiung hatten die Richter der jetzt zuständigen 1. Kammer – anders als die Richter der im letzten Jahr zuständigen 5. Kammer – ausgeklammert. Aufgrund der getrennten Behandlung dieser Verfahren steht eine Prüfung zum rechtlichen Status der Befreiung weiter aus. Die DUH hält die naturschutzfachliche Befreiung wegen der Zerstörung geschützter Steinriffe für rechtswidrig. Aufgrund des Widerspruchs der DUH dagegen ist der Bau des Kabels weiterhin nicht möglich.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir werden weiter alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Bau des Seekabels zu verhindern. Wir können es uns schlicht nicht leisten, eines der letzten und größten artenreichen Steinriffe vor unserer Küste den Geschäftsinteressen eines ausländischen fossilen Konzerns zu opfern. Statt weiter mit der Brechstange dieses Projekt durchzusetzen, das für die Energieversorgung absolut unnötig ist, sollte One-Dyas endlich ein Einsehen haben und sich zurückziehen.“

Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen: „Die wasserrechtliche Genehmigung für das Seekabel vor Borkum für vollziehbar zu erklären, ist ein schwerer Fehler und ebnet der klimaschädlichen Gasförderung im Nationalpark Wattenmeer den Weg. Das steht den Zielen des Landes Niedersachsen, Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen, fundamental entgegen. Gleichzeitig gefährdet das Vorhaben den Status des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe. Wir fordern Ministerpräsident Olaf Lies auf, diese Entwicklung zu stoppen und sich für den Schutz des Weltnaturerbes und für die Klimaziele Niedersachsens einzusetzen.“

Jürgen Akkermann, Bürgermeister der Stadt Borkum: „Auf der kürzlich stattgefundenen Meereskonferenz wurde über die großen Herausforderungen des Meeresschutzes gesprochen und darüber, wie wichtig der Erhalt der Funktionen des Ökosystems ist. Anstatt auf ungewisse Wiederherstellungsmaßnahmen zu hoffen, sollten wir in den Schutz vorhandener Strukturen wie unserer Steinriffe vor Borkum investieren. Noch ist es Zeit, die Schaffung unumkehrbarer Fakten durch One-Dyas zu verhindern.“

Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland: „Wieder wurde eine Teilgenehmigung vom Gericht freigegeben, bei der die wirtschaftlichen Interessen der Gaslobby als wichtiger erachtet wurden als der Schutz der sensiblen Meereslebensräume. Man stellt zwar fest, dass die dort neu entdeckten Steinriffe sehr wertvolle Lebensräume darstellen, aber niemand will Verantwortung für deren Schutz zu übernehmen. Das Geldverdienen mit Gas, das gleichzeitig die Abhängigkeit von diesem verlängert, hat wieder Vorrang. Diese Spirale muss durchbrochen werden.“

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Borkum © hkama pixabay.com