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EmpCo: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Österreich ein

01.10.2026

Österreichs Anti-Greenwashing-Gesetz widerspricht EU-Recht – Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer muss Übergangsfrist streichen

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© Gerd Altmann pixabay.com

 

Wien/Brüssel –  Seit kurzem sind die EU-Regeln gegen Greenwashing in der EU und damit auch in Österreich in Kraft. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie soll Schluss machen mit irreführenden Öko-Versprechen auf Produktverpackungen. Greenpeace begrüßt den Gesetzesvorstoß aus Brüssel, legt jedoch gemeinsam mit ÖKOBÜRO Beschwerde   bei der Europäischen Kommission gegen die österreichische Umsetzung ein. Der Grund: Laut dieser können bereits produzierte Waren noch drei Jahre lang im Regal als umweltfreundlich vermarktet werden – auch wenn sie es vielleicht gar nicht sind. Das widerspricht klar dem EU-Recht und lässt Konsument:innen weiterhin im Dunkeln tappen. Greenpeace fordert von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer eine sofortige Reparatur des Gesetzes.
 

Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace Österreich: „Die EmpCo-Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing. Ob Shampoo oder Lebensmittel – künftig sollen nur Produkte, die tatsächlich umweltfreundlich sind, so gekennzeichnet und beworben werden. Doch die österreichische Bundesregierung untergräbt die Bemühungen der EU. Dass Produkte mit täuschenden Öko-Versprechen noch bis zu drei Jahre ungestört in den Regalen liegen dürfen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Konsumentinnen und Konsumenten.“

 

Rechtsgutachten bestätigt Europarechtswidrigkeit
Die EmpCo-Richtlinie verbietet vage Behauptungen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne konkreten Nachweis. Wer sein Produkt grün nennen will, muss echten Umweltschutz beweisen – und darf sich nicht mehr mit CO₂-Zertifikaten freikaufen oder schwammigen Begriffen schmücken. Die österreichische Regelung schafft einen Freifahrtschein für Greenwashing. Ein aktuelles Rechtsgutachten vom Europarechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler im Auftrag von Greenpeace belegt, dass die Regelung europarechtswidrig ist. Die dreijährige Übergangsfrist für bereits produzierte Waren im Handel ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Das verunsichert und benachteiligt Unternehmen, die sich an die Vorgaben halten.
 

„Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer muss das Gesetz europarechtskonform nachschärfen und die dreijährige Übergangsfrist streichen”, sagt Bittner. Um Konsument:innen vor Greenwashing zu schützen, wird Greenpeace genau darauf achten, welche Produkte im Handel landen und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten.
 

Die EU-Beschwerde und das Rechtsgutachten finden Sie HIER   

 

 



 
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