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EEG-Novelle in Deutschland: Mehr Marktmacht statt mehr Wettbewerb?

26.09.2026

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das neue Netzpaket sorgen für Kritik. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) warnt, dass die geplanten Regelungen kleine und mittlere Akteure stärker unter Druck setzen und damit den Wettbewerb am Strommarkt schwächen könnten.

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© pexels Kindelmedia

Berlin  - Der  deutsche Bundestag berät derzeit in erster Lesung über das EEG- und Netzpaket. Aus Sicht des  Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)  könnten mehrere der geplanten Änderungen dazu führen, dass Risiken und Marktzugänge in Zukunft ungleich verteilt sind. Besonders betroffen wären  regionale Erzeuger, Bürgerenergie, Stadtwerke und mittelständische Unternehmen.
 

Redispatch-Vorbehalt schafft neue Investitionsrisiken
 

Kritisch sieht der Verband vor allem den geplanten Redispatchvorbehalt. Das heißt:  In bestimmten Netzgebieten sollen Erneuerbaren-Anlagen künftig bei Abregelungen einen Teil ihrer Erzeugung ohne Entschädigung verlieren können. Die Einstufung der Gebiete soll sich dabei an den Abregelungen des Vorjahres orientieren.
 

Für Projektierer erschwert dies nach Einschätzung des BNW die Kalkulation neuer Anlagen. Während große Betreiber solche Risiken über ein bundesweites Portfolio verteilen könnten, müssten regionale Erzeuger, Genossenschaften und Stadtwerke die zusätzlichen Risiken stärker in ihre Projekte einpreisen.
 

Die Folge könnte nach Ansicht des Verbandes ein Rückgang des Wettbewerbs bei künftigen Ausschreibungen sein. Gerade ein möglichst breiter Wettbewerb gilt jedoch als wichtiges Instrument zur Begrenzung der Kosten. Die Monopolkommission bezeichnet effektiven Wettbewerb als das „beste Instrument“ zur Senkung der Energiekosten.
 

Auch Berechnungen des  deutschen Umweltbundesamtes haben bereits vor erheblichen zusätzlichen Kosten durch einen Redispatchvorbehalt gewarnt. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung sieht auch das Risiko sinkender Investitionen und möglicher Beschäftigungseffekte im Bereich der erneuerbaren Energien.
 

Der BNW fordert deshalb, den Redispatchvorbehalt aus dem Gesetz zu streichen. Stattdessen sollten Anreize für netzdienliche Anlagen, etwa über regional differenzierte Baukostenzuschüsse, eine am Netzverknüpfungspunkt orientierte Anschlussleistung und entsprechende Einspeiseprofile geschaffen werden. Auch eine gesetzliche Möglichkeit zur Überbauung von Netzanschlüssen soll aus Sicht des Verbandes den Ausbau erleichtern.
 

Mittelstand braucht Zugang zu langfristigem Ökostrom

Die Bundesregierung plant außerdem, Teile der bisherigen EEG-Vergütung durch sogenannte Contracts for Difference (CfDs) zu ersetzen. Der BNW sieht darin grundsätzlich eine Möglichkeit, erneuerbare Energien stärker in den Strommarkt zu integrieren. Entscheidend sei jedoch, dass Investitionssicherheit erhalten bleibt und Unternehmen weiterhin langfristige Stromlieferverträge abschließen können.
 

Gerade für mittelständische Unternehmen sieht der Verband hier eine Lücke. Während große Konzerne leichter die notwendigen Bonitätsnachweise für langfristige Stromlieferverträge erbringen könnten, seien kleinere Unternehmen bei CfDs faktisch außen vor. Der BNW fordert deshalb, sogenannte Starter-PPAs weiterhin zu ermöglichen.
 

Sophia Eltrop, BNW-Vorständin und Vorständin der naturstrom AG, kritisiert vor allem die geplante Ausgestaltung der Förderung. Die Abschöpfung hoher Erlöse bei geförderten Anlagen sei zwar nachvollziehbar, gleichzeitig müsse der Wechsel zwischen Förder- und Marktphasen flexibler gestaltet werden. Sie fordert unter anderem einen Marktwertkorridor und bessere Wechselmöglichkeiten.
 

Kleine Photovoltaikanlagen vor dem nächsten Umbruch

Auch bei kleinen PV-Anlagen sieht der BNW Handlungsbedarf. Die geplante EEG-Novelle sieht vor, die klassische Einspeisevergütung für Solaranlagen unter 100 kWp schrittweise durch eine verpflichtende Direktvermarktung zu ersetzen.
 

Das Ziel einer stärkeren Marktintegration teilt der Verband grundsätzlich. Allerdings sei die Vermarktungsstruktur für kleine Anlagen derzeit noch nicht ausreichend entwickelt. Eine verpflichtende Direktvermarktung könne deshalb zum zusätzlichen Finanzierungsrisiko für Betreiber kleiner PV-Anlagen werden.
 

Der BNW schlägt deshalb vor, die Übergangsphase nicht allein anhand eines festen Zeitplans auslaufen zu lassen. Stattdessen sollte die Verpflichtung zur Direktvermarktung erst dann greifen, wenn die Marktreife der Kleinanlagenvermarktung tatsächlich festgestellt wurde.
 

Energiewende: Von vielen Eigentümern zu wenigen großen Akteuren?

Hinter den einzelnen Regelungen sieht der BNW eine grundsätzliche Frage:
Wer wird künftig Eigentümer und Gestalter der Energiewende sein?

Bürgerenergie, Balkonkraftwerke, Dach-PV, Energiegenossenschaften, Stadtwerke, mittelständische Unternehmen und große Wind- und Solarparkbetreiber haben bisher gemeinsam den Ausbau der erneuerbaren Energien geprägt.  Nun könnten die neuen Regelungen diese Vielfalt einschränken.
 

„Bisher war die Energiewende ein gesamtgesellschaftliches Projekt“, sagt Joshua Kimmerle, Referent für Energie und Ernährungswirtschaft beim BNW. Mehr Eigentümervielfalt stärke die Unabhängigkeit und Krisenfestigkeit des Energiesystems. Bundestag und Bundesrat müssten deshalb sicherstellen, dass die Energiewende nicht zunehmend von großen Projektierern und Netzbetreibern geprägt werde.

Die Debatte über EEG und Netzpaket berührt damit nicht nur die konkrete Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien. Die Frage ist auch, wie breit der Zugang zum künftigen Strommarkt bleibt und wie viel Wettbewerb dort erhalten bleibt.

Links

  • Mehr Infos: www.bnw-bundesverband.de
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26.09.2026 | Autor*in: Doris Holler-Bruckner
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