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Durchbruch bei S1: Bundesverwaltungsgericht schickt Lobautunnel zum Europäischen Gerichtshof

11.03.2025

Fehlende Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz zeigt nun Auswirkungen

Autobahntunnel.jpg
© pixabay.com
Wien -  Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht betreffend S1-Lobautunnel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Antrag auf Vorabentscheidung gestellt, womit die laufenden Verfahren in die Warteschleife gestellt sind. Sprecher Wolfgang Rehm. „Das von uns beauftragte und von der Universität Innsbruck erstelltes Rechtsgutachten, demzufolge der S1 die Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz wegen Unionsrechtswidrigkeit fehlt, hat offenbar Wirkung gezeigt.“

Der Mangel liege in einer nicht durchgeführten, für Pläne und Programme vorgeschriebenen so genannten Strategischen Umweltprüfung, für die Bundesstraßengesetz-Änderung 2006, womit EU-Recht verletzt worden sei. „Die Rechtsprechung des EuGH knüpft daran weitreichende Konsequenzen, die eine Rücknahme des Planes, hier betreffend die Verzeichnisse des Bundesstraßengesetzes, beinhalten. Dem Unionsrecht widersprechende Bestimmungen sind unangewendet zu lassen und werden verdrängt“, so Rehm.

Der nun erfolgte Gerichtsbeschluss habe sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und im Windschatten vieler Lobautunnel-Schlagzeilen bereits in den letzten Monaten im Verfahrensakt und in der mündlichen Gerichtsverhandlung im Jänner abgezeichnet. Dabei sei die Projektwerberin Asfinag, die als Staatsunternehmen gewohnt sei, ihre Projekte jedenfalls genehmigt zu bekommen, in arge Bedrängnis geraten. Während der EuGH hier die Grundprinzipien bereits geklärt habe, seien aus Sicht des BVwG Detailfragen offen, mit denen sich nun in den kommenden Monaten bzw. Jahren die europäischen Höchstrichter in Luxemburg auseinandersetzen würden.

„Im Ergebnis heißt dies, dass das Lobautunnelprojekt wesentliche Bewilligungen, die in der Mehrzahl noch fehlen, jedenfalls geraume Zeit nicht und möglicherweise gar nicht erhalten wird,“ so Rehm. Dies sei der perfekte Zeitpunkt für eine Exit-Strategie. „Die nun entstandene Nachdenkpause sollte von den Betonierern, die bisher wortreich weder mit Rechtskunde noch Sachkenntnis geglänzt haben, zur Läuterung genützt werden“, fordert Rehm. Während dort, wo die Entscheidung getroffen werde, ob das Vorhaben realisiert werden darf, rechtliche Weichen gestellt worden seien, hätten in der Öffentlichkeit Überlegungen über Regierungsprogramme verschiedener Koalitionsvarianten dominiert, ohne zu berücksichtigen, dass jedwede Regierung nicht einfach machen könne, was sie wolle. „Es ist schon kurios: eine lange Liste hoch- bis mittelrangiger Politiker, von Valentin über Ludwig und Sima, von Ruck bis Hanke, von Landbauer bis Mikl-Leitner, von Mahrer bis Zauner führt zum Lobautunnel gerne das große Wort, füllt damit die Innenpolitik-Seiten und -Formate, tritt die Erzählung des übermächtigen Bundesstraßengesetzes breit und dann stellt sich heraus, es ist eigentlich alles gänzlich anders,“ so Rehm.

Mit derartiger „Phrasendrescherei“ werde die dahinter stehende juristische Ahnungslosigkeit und auch fehlende Sachkunde verdeckt. „In den letzten Jahrzehnten, in denen wir das Projekt begleiten, wurde kein einziges stichhaltiges Argument dafür gebracht, warum dieses milliardenteure Fass ohne Boden umgesetzt werden soll“, kritisiert Rehm. Der Lobautunnel sei nachweislich nicht in der Lage, die ihm zugeschriebene Funktion zu erfüllen. „Was wir bekämen, sind mehr Schulden, mehr Treibhausgase, mehr Immissionen mehr Zersiedelung und Bodenversiegelung aber keine Verkehrsentlastung, das ist gut dokumentiert und wäre auch nicht so schwer zu begreifen,“ so Rehm.

 

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