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Drohende Ausrottung des Mosel-Apollofalters

18.01.2025

Deutsche Umwelthilfe und Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen reichen Klage gegen Pestizideinsatz in Rheinland-Pfalz ein - Deutsche Umwelthilfe und Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen reichen Klage gegen Pestizideinsatz in Rheinland-Pfalz ein

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Moselapollofalter Männchen / Der Falter war auch Schmetterling des Jahres 2024 © T. Laußmann Bund

Berlin -  Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen die Ausnahmegenehmigung für die Spritzung von Pestiziden in Rheinland-Pfalz per Hubschrauber und Drohne eingereicht. Ziel der Klage ist der Erhalt des streng geschützten und vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters. Während die Population des weltweit nur im unteren Moseltal vorkommenden Schmetterlings drastisch sinkt, bleiben Populationen anderer Apollofalter-Unterarten in Regionen ohne Weinbau und Besprühung aus der Luft stabil. Aus Sicht der Kläger ist das Versprühen von Pestiziden für den dramatischen Rückgang der stark gefährdeten Schmetterlingsart und anderer Insekten verantwortlich. Demnach darf es für diese Methode der Pestizid-Anwendung keine Ausnahmebefugnis geben.

Auch bundesweit setzt sich die DUH gegen den Pestizideinsatz durch Hubschrauberbesprühungen ein. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat bei der Behörde für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Antrag auf Aufhebung der Genehmigung für Luftfahrzeuganwendung für das Pestizid-Mittel AMPEXIO eingereicht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist ein absoluter Skandal, dass die rheinland-pfälzischen Behörden Jahr für Jahr Ausnahmegenehmigungen für eine seit 2011 grundsätzlich verbotene Methode der Pestizidausbringung erteilen – trotz der Gefahr der Ausrottung einer streng geschützten Art. Darin liegt aus unserer Sicht ein drastischer Verstoß gegen Umweltschutzvorgaben. Die Missachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts zeigt eine alarmierende Gleichgültigkeit gegenüber den langfristigen Folgen für die Artenvielfalt. Die schwer zugängliche Lage der Weinberge darf kein Argument für die Zerstörung solcher Ökosysteme sein. Wir fordern ein sofortiges Ende der Ausnahmen und eine konsequente Umsetzung des Verbots.“

Tim Laußmann, erster Vorsitzender des Vereins der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen: „Der drastische Rückgang des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters stellt eine Bankrotterklärung des behördlichen Umweltschutzes dar – die Fortsetzung der Hubschrauberspritzungen kann nicht rational erklärt werden, es ist eine rein politische Entscheidung zugunsten des konventionellen Weinbaus und gegen die Natur. Wir halten den Steillagen-Weinbau für ein wichtiges Element der Kulturlandschaft an der Mosel, das es zu fördern und zu erhalten gilt – allerdings bei gleichzeitiger Beachtung der Naturschutzgesetzgebung.“

Hintergrund:

Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne ist aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten und darf von den Landesbehörden nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zudem müssen die verwendeten Pestizide vom BVL explizit für die Anwendung per Luftfahrzeug genehmigt sein. Das Land Rheinland-Pfalz erteilt regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung von Pestiziden aus der Luft im Weinbau an Steilhängen der Mosel. Eingesetzt werden vielfach auch Chemikalien, die der Stoffgruppe der per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) angehören. Die sogenannten „Ewigkeits-Chemikalien“ bauen sich kaum in der Umwelt ab und gefährden besonders stark die Artenvielfalt. Trotz Abstandsempfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) wird das Besprühen weiterhin erlaubt. Des Weiteren wurden von den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um den Pestizideinsatz zum Schutz des Mosel-Apollofalters zu beschränken.

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Moselapollofalter Männchen / Der Falter war auch Schmetterling des Jahres 2024 © T. Laußmann Bund