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Dieselgate: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Musterverfahren gegen Volkswagen

29.09.2025

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unrechtmäßig verbotene Abschalteinrichtungen bei Volkswagen zugelassen

abgas ozon verkehr 1.jpg.jpg
© http://www.bmu.de/de/txt/presse/bildarchiv/alle_bilder/
Schleswig  - Im jahrelangen Streit um manipulierte Dieselfahrzeuge hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen entscheidenden Sieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigte, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unrechtmäßig verbotene Abschalteinrichtungen bei Volkswagen zugelassen hatte. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Das Verfahren betrifft einen VW Golf 2.0 TDI mit dem Skandalmotor EA 189 der Abgasnorm Euro 5. Nach Ansicht des Gerichts sind die temperatur- und höhenabhängigen Abschalteinrichtungen unzulässig. Das Urteil gilt als wegweisend, da es Auswirkungen auf rund 7,8 Millionen Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 5 bis 6c haben könnte, die weiterhin mit ähnlicher Technik unterwegs sind.
 

Folgen für Millionen Fahrzeuge

Die DUH fordert nun den deutschen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf, das Urteil konsequent umzusetzen. Demnach müssten alle betroffenen Fahrzeuge entweder auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Abgasreinigung nachgerüstet oder stillgelegt werden. „Mit diesem Urteil können jedes Jahr tausende Todesfälle durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid vermieden werden“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Besonders brisant: Bereits 2016 hatte das KBA Volkswagen erlaubt, die manipulierten Fahrzeuge nach einem Software-Update wieder auf die Straßen zu lassen  -  obwohl weiterhin illegale Abschalteinrichtungen verbaut waren. Seither stoßen die Fahrzeuge nachweislich mehr gesundheitsschädliche Stickoxide aus, als gesetzlich erlaubt. Laut der Europäischen Umweltagentur sterben allein in Deutschland jährlich mehr als 28.000 Menschen an den Folgen der Stickstoffdioxid-Belastung.
 

Kritik an der Politik 

Resch sprach von einer „schallenden Ohrfeige für alle Verkehrsminister der letzten zehn Jahre“. Noch immer habe kein Minister die Hersteller für ihre betrügerischen Machenschaften in die Pflicht genommen, obwohl die Unzulässigkeit der Software bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden sei. Schnieder müsse nun handeln und „die 7,8 Millionen Betrugsdiesel-Pkw nachrüsten oder stilllegen lassen – samt finanzieller Entschädigung der Fahrzeughalter durch die Hersteller“.
 

Signalwirkung für die Justiz 

Auch die rechtliche Dimension des Urteils wird hervorgehoben. „Das Urteil hat eine große Bedeutung. Nicht nur, dass endlich die millionenfach zu viel Schadstoffe ausstoßenden Autos nachzurüsten sein werden, sondern auch, weil es ein starkes Signal für unsere unabhängige Justiz ist“, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. In diesem Verfahren zähle allein das Recht – unabhängig von finanzieller oder politischer Macht.

 

Hintergrund

Die DUH hatte bereits 2018 Klage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das KBA, eingereicht. Nachdem der Europäische Gerichtshof 2022 die Klageberechtigung der Umweltorganisation bestätigt hatte, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig 2023 in erster Instanz zugunsten der DUH. Gegen dieses Urteil legten sowohl das KBA als auch Volkswagen Berufung ein. Nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Entscheidung – eine Revision wurde nicht zugelassen.

Damit könnte das Urteil den Druck auf Politik und Autoindustrie erheblich erhöhen. Parallel laufen derzeit noch 118 weitere Verfahren gegen Genehmigungen für Fahrzeuge verschiedener Hersteller mit mutmaßlich illegalen Abschalteinrichtungen.

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