Deutschland: Rechtsgutachten sieht Netzanschlusspaket als verfassungswidrig
Im Zentrum steht die Frage, was mit Windenergieprojekten passiert, die bereits seit Jahren entwickelt werden und teilweise schon über eine Genehmigung oder einen Zuschlag verfügen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das bislang vorrangige und grundsätzlich unbeschränkte Netzanschlussrecht für EEG-Anlagen bereits ab 1. Januar 2027 durch eine Begrenzung der Anschlussleistung verändert werden.
Aus Sicht des BWE greift die Neuregelung damit in bereits bestehende Rechtspositionen und Investitionsentscheidungen ein. Ohne einen angemessenen Bestandsschutz könnten erhebliche Investitionen in Projekte gefährdet werden, die bereits weit fortgeschritten sind.
Eigentum, Berufsfreiheit und Vertrauensschutz betroffen
Das Rechtsgutachten sieht insbesondere mögliche Eingriffe in die Eigentumsgarantie, die Berufsfreiheit und den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz. Entscheidend sei dabei, dass Projektentwickler ihre Investitionen auf Grundlage der bislang geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen getätigt haben.
„Die Bundesregierung darf nicht sehenden Auges neue Rechtsunsicherheit verursachen“, erklärt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Im weiteren parlamentarischen Verfahren müsse deshalb dringend nachgebessert werden. Notwendig sei ein verlässlicher Bestands- und Vertrauensschutz für bereits weit fortgeschrittene Projekte.
Der BWE hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Netzpaket auf die verfassungsrechtlichen Risiken hingewiesen. Das nun vorliegende Gutachten bestätigt nach Ansicht des Verbandes diese Bedenken.
Investitionssicherheit für deutsche Windkraftprojekte in Gefahr
Die Diskussion kommt zu einem für die Windbranche kritischen Zeitpunkt. Windparks benötigen von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme häufig mehrere Jahre. In dieser Zeit werden Grundstücke gesichert, Genehmigungsverfahren durchgeführt, Netzanschlüsse geplant und erhebliche finanzielle Mittel gebunden.
Ändern sich die Bedingungen für den Netzanschluss während eines bereits weit fortgeschrittenen Projekts grundlegend, kann dies die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens gefährden. Genau hier sieht der BWE ein Problem des geplanten Netzanschlusspakets: Projekte, die unter den bisherigen Regeln entwickelt wurden, könnten künftig mit neuen Anforderungen konfrontiert werden, ohne dass ausreichend berücksichtigt wird, welche Investitionen bereits getätigt wurden.
„Wir brauchen einen verlässlichen Bestands- und Vertrauensschutz für Projekte, die bereits weit fortgeschritten sind. Nur so lassen sich Rechtskonformität und Investitionssicherheit gewährleisten“, betont Heidebroek.
BWE kritisiert weitere Punkte des Gesetzespakets
Der Windenergieverband fordert darüber hinaus Änderungen an weiteren Teilen des geplanten Regelwerks. Dazu zählen insbesondere der vorgesehene Redispatch-Vorbehalt sowie die aus Sicht des Verbandes unzureichende Ausgestaltung marktwirtschaftlicher Instrumente.
Der BWE warnt davor, mit neuen regulatorischen Vorgaben zusätzliche Unsicherheit für Investoren zu schaffen. Gerade beim Ausbau der Windenergie sei ein verlässlicher Rechtsrahmen entscheidend, da die Projekte langfristig geplant und finanziert werden.
Die deutsche Bundesregierung steht damit vor einem schwierigen Balanceakt: Einerseits soll das Stromnetz stärker auf die Anforderungen eines zunehmend erneuerbaren Energiesystems ausgerichtet werden. Andererseits dürfen neue Regeln nicht dazu führen, dass bereits entwickelte und genehmigte Projekte ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren.
Für die Windbranche ist klar: Der notwendige Umbau des Netzanschlussrechts darf nicht auf Kosten jener Projekte gehen, die bereits unter den bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erhebliche Vorleistungen erbracht haben. Im weiteren parlamentarischen Verfahren dürfte der geforderte Bestands- und Vertrauensschutz deshalb zu einem zentralen Streitpunkt werden.