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Atommüll-Transport: Erfolg für AtomkraftgegnerInnen vor Gericht

18.12.2013

Verwaltungsgericht Schleswig entscheidet: AktivistInnen müssen nicht für Polizei-Einsatz beim Lubmin-CASTOR zahlen

© sxc.hu
© sxc.hu
Die beiden AktivistInnen, die im Dezember 2010 mit einer Ankettaktion gegen den Atommüll-Transport nach Lubmin protestiert hatten, müssen nicht für den Polizeieinsatz zahlen. Heute hob das Verwaltungsgericht Schleswig die entsprechenden Gebührenbescheide der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt auf. Die Bundespolizei hatte von den beiden AtomkraftgegnerInnen zusammen 8.429 Euro gefordert, als Ausgleich für die Kosten, die angeblich durch den Polizeieinsatz entstanden sind. Die AktivistInnen hatten dagegen geklagt - und damit auf ganzer Linie Erfolg. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Bundespolizeidirektion prüft, Rechtsmittel einzulegen.
Am 16. Dezember 2010 war ein Zug mit hochradioaktivem Müll aus der Plutoniumfabrik im französischen Cadarache Richtung Lubmin gerollt. Unterwegs war er immer wieder von Protestaktionen gestoppt worden, auch kurz vor seinem Ziel. Dort hatten sich zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen, ein Mann und eine Frau, auf Höhe der Ortschaft Friedrichshagen an einen im Gleisbett liegenden Betonblock gekettet. Damit wollten sie ein Zeichen gegen Atomkraft und für den sofortigen Atomausstieg setzen. "Endstation Atom, sofort alle aussteigen!" stand auf ihrem Transparent.
Nach der Aktion schickte die Bundespolizei den beiden AktivistInnen Leistungsbescheide über zusammen 8.429 Euro. Verlangt wurde darin der Ersatz von Kosten für Polizeipersonal, außerdem für Geräte und Verbrauchsmaterial wie Bolzenschneider und Trennscheiben. Doch mit dieser Forderung scheiterte die Bundespolizei vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kosten fehle, begründete Richterin Bussert ihre Entscheidung.
BürgerInnen müssten klar erkennen können, welche Gebühr für welche Leistung erhoben werde. Das aber gebe die pauschale Regelung im Bundespolizeigesetz, auf das sich die Leistungsbescheide bezogen, nicht her. Für die Richterin lag dies offenbar so klar auf der Hand, dass sie die Verhandlung schon nach einer knappen halben Stunde beendete.
"Wir freuen uns über die Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts", sagt ROBIN WOOD-Aktivistin Sara. "Menschen dürfen nicht durch Angst vor zu hohen Kosten davon abgehalten werden, ihre Grundrechte wahrzunehmen. Auch Aktionen auf den Schienen sind durch das Grundgesetz geschützt. Nur wenige Monate nach der Aktion passierte die Katastrophe in Fukushima. Das zeigt einmal mehr, wie bitter nötig Demonstrationen für einen
sofortigen Atomausstieg waren und weiterhin sind."
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18.12.2013 | Autor*in: holler
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