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Änderung des Ökostromgesetzes: Fortbestand von Biomasse-Anlagen gesichert

31.01.2019

Antrag der Koalition erhält im Nationalrat mit Unterstützung der NEOS die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit

© Murau / Biomasse-Heizkraftwerk
© Murau / Biomasse-Heizkraftwerk
Wien - Ein von ÖVP und FPÖ gemeinsam eingebrachter Initiativantrag zur Änderung des Ökostromgesetzes soll zur Sicherung des Fortbestands von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (KWK-Anlagen), die auf Basis von Biomasse arbeiten, beitragen. Da das Gesetz eine Verfassungsbestimmung enthält, ist für diese eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Nationalratsplenums notwendig. Diese wurde durch die Beteiligung der NEOS erreicht, die zuvor auf einige Abänderungen gedrängt hatten. Wesentlicher Punkt des Abänderungsantrags, in dessen Fassung der Antrag gestern mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, ist die Befristung der Ökostromförderung auf drei Jahre. Zudem sollen sozial Schwächere von der Ökostromabgabe befreit erwerden. Dieser Punkt wurde auch von der SPÖ unterstützt.
Diese Initiative sei wichtig, um die Vergabe der Fördermittel für Biomasse-Anlagen über 2021 hinaus sicherzustellen und den Anlagen, von denen einige bereits vor der Schließung stehen, eine Perspektive zu geben, hieß es von Seiten der Regierungsparteien. Die NEOS erklärten, sie stimmten unter der Bedingung zu, dass eine Übergangslösung möglich werde, um bis 2021 das Fördersystem für Ökostrom neu aufstellen zu können.
SPÖ und Liste JETZT hielten an ihren bereits im Ausschuss geäußerten Kritik an der Form der Änderung fest. Beide Fraktionen kritisieren, dass sie in keine ernsthaften Verhandlungen eingebunden worden seien, und statt einer grundlegenden Neuausrichtung der Förderung von Biomasse ein aus ihrer Sicht teures, intransparentes System fortgeführt werden soll.
ÖVP: Biomasse-Anlagen sind wichtig für Energiewende
Josef Lettenbichler (ÖVP) wies die Vorhalte von Seiten der SPÖ als unsachlich zurück. Die Maßnahme sei ein wesentlicher Teil der Klima- und Energiestrategie der Regierung und diene dem Ziel, erneuerbare Energien zu fördern und so die angestrebte Energiewende zu erreichen. Noch heuer werde die Koalition das ambitionierte "Erneuerbare Ausbau Gesetz 2020" beschließen. Die Förderung der Biomasse-Anlagen sei auch die richtige Antwort auf den großen Anfall an Schadholz in den österreichischen Wäldern im Vorjahr aufgrund von Unwettern und Borkenkäferbefall. Man könne es in dieser Situation nicht hinnehmen, wenn Anlagen aufgrund des Preisdrucks schließen oder auf fossile Energieträger umstellen.
Gabriel Obernosterer meinte, gerade in Kärnten spielten KWK- Anlagen eine wichtige Rolle. Würden sie kein Holz mehr abnehmen, wäre der Preisverfall am Holzmarkt noch stärker und die LandwirtInnen hätten einen noch größeren Einkommensverlust zu befürchten. Das könne niemand wollen. Holzkraftwerke zu stärken sei wichtig, wenn man ernsthaft plane, von Atomstrom und Öl unabhängig zu werden und sie zu fördern sei auch ein Teil der Standortpolitik, betonte Johannes Schmuckenschlager (ÖVP). Nikolaus Berlakovich (ÖVP), meinte, die Nutzung der Biomasse sei zudem ein Beitrag zur Gesunderhaltung der Wälder.
JETZT kritisiert Säumigkeit des Umweltressorts bei Neuregelung der Ökostromförderung.
Walter Rauch (FPÖ) erläuterte, es gehe um die Absicherung von 47 Biomasse-Anlagen, die eine wichtige Rolle für den Erfolg der Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung spielen. Axel Kassegger (FPÖ) unterstrich, dass es darum gehe, in einer besonders schwierigen Lage den Biomasse-Anlagen auf der einen und den WaldbesitzerInnen auf der anderen Seite zu helfen.
Josef Schellhorn (NEOS) wies die Vermutung des Abgeordneten Rossmann, er stimme dem Antrag zu, weil er damit wirtschaftliche Interessen verbinde, zurück. Den NEOS gehe es um Sachfragen, wie die rasche Verwertung von Schadholz, weshalb die befristete Verlängerung der Förderung aus seiner Sicht sinnvoll sei. Darüber hinaus habe seine Fraktion bereits ein konstruktives Sieben-Punkte-Programm für die Ökostromförderung formuliert und werde sich dafür einsetzen, dass diese bis 2021 in eine sinnvolle Erneuerung des Fördersystems einfließt, sagte Schellhorn. Michael Bernhard (NEOS) betonte, der Anfall von Schadholz zeige bereits deutlich die Folgen des Klimawandels und wie man damit umgehe. Der Frage, wie man mit diesen bereits erkennbaren Folgen umgehen wolle, müsse stärker in den Mittelpunkt gestellt werden. Der heutige Beschluss sei eine Notlösung, ersetze aber keine mutige Klimapolitik, welche die Bundesregierung noch schuldig sei.
Umweltministerin Elisabeth Köstinger unterstrich einmal mehr, dass die Bundesregierung alles unternehme, um die Energiewende herbeizuführen. Derzeit beziehe Österreich immer noch Atomstrom bzw. Strom aus Kohle aus dem Ausland. Wolle man davon unabhängig werden, so könne man auf keine einzige KWK-Biomasse verzichten. Angesichts des hohen Anfalls an Schadholz aufgrund des starken Borkenkäferbefalls in den Wäldern werde sie dringend benötigt. Die Förderung der KWK-Anlagen sei ein volkswirtschaftliches und nationales Anliegen, es gebe hier kein Parteieninteresse. An diesen Anlagen hängen auch hunderte Arbeitsplätze, gab die Ministerin zu bedenken.
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31.01.2019 | Autor*in: holler
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