Ab sofort: Klimacheck für neue Bundesgesetze
Wien - Neue Gesetze und Verordnungen des Bundes müssen künftig einen sogenannten „Klimacheck“ durchlaufen. Damit wird die bestehende Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA), die bisher bereits finanzielle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen von Gesetzesvorhaben prüft, um die Dimension Klima erweitert. Ziel ist es, klimarelevante Auswirkungen bereits im Gesetzgebungsprozess systematisch zu erkennen und transparent darzustellen.
Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig bezeichnet den Klimacheck als wichtigen Schritt in der österreichischen Klimapolitik. „Mit dem Klimacheck schaffen wir auf Bundesebene einen wichtigen und konstruktiven Baustein. Die Einführung eines systematischen Klimachecks ist ein substanzieller klimapolitischer Erfolg – ohne Verbote und ohne Bevormundung“, so der Minister. Das Instrument bringe Transparenz über die Auswirkungen neuer Gesetze auf den Treibhausgasausstoß, die Kohlenstoffspeicherung sowie auf die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel. Dadurch entstehe erstmals eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Bewertung klimarelevanter Folgen im Gesetzgebungsprozess.
Der Klimacheck soll dabei unterstützen, klimarelevante Auswirkungen geplanter Vorhaben objektiv zu bewerten. Die jeweils zuständigen Ministerien führen die Prüfung bereits in der Vorbereitungsphase eines Gesetzes oder einer Verordnung durch. Bei Bedarf können sie Unterstützung durch eine eigene Servicestelle im Umwelt- und Klimaministerium erhalten.
Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung gilt als zentrales Instrument der Bundesverwaltung. Sie stellt sicher, dass Ziele, erwartete Wirkungen und konkrete Maßnahmen von Gesetzesvorhaben systematisch analysiert werden. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen wurde nun die neue Wirkungsdimension „Klima“ in dieses System integriert. Damit wird der Klimacheck verpflichtender Bestandteil bei der Vorbereitung von Bundesvorhaben.
Zwei zentrale PrüfbereicheDer Klimacheck umfasst zwei Bereiche. Erstens werden Auswirkungen auf zukünftige Treibhausgasemissionen sowie auf die Kohlenstoffspeicherung quantitativ abgeschätzt. Zweitens wird bewertet, welche Auswirkungen ein Vorhaben auf die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel hat.
Gesetze, Verordnungen oder größere Investitionen des Bundes können sowohl direkte als auch indirekte Effekte auf das Klima haben. Der Klimacheck soll diese Effekte sichtbar machen – sowohl positive als auch negative – und sie frühzeitig in politische Entscheidungen einfließen lassen.
Unterstützung durch Klimacheck-ServicestellePraktisch umgesetzt wird der Klimacheck innerhalb des bestehenden WFA-Systems. In der digitalen WFA-Anwendung steht künftig ein eigenes Klimacheck-Tool zur Verfügung, das bei der quantitativen Abschätzung der erwarteten Treibhausgasemissionen unterstützt. Grundlage sind Daten der österreichischen Treibhausgasinventur sowie Emissionsszenarien der Umweltbundesamt GmbH.
Zur Unterstützung der Ministerien wird im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eine Klimacheck-Servicestelle eingerichtet, die fachliche und technische Hilfe leisten und die Qualität der Analysen sichern soll. Die inhaltliche Verantwortung bleibt jedoch bei den jeweiligen Ressorts.
Mit dem neuen Instrument soll künftig klarer sichtbar werden, welche Auswirkungen politische Maßnahmen auf Klima, Klimaanpassung und die langfristigen Klimaziele Österreich haben.