© Gerd Altmann auf pixabay.com
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Land Vorarlberg: „Schneller und unbürokratischer zur Energieautonomie“

Landesregierung sieht Meilenstein zur Energiewende, Begutachtung für neues Gesetz gestartet

Bregenz (VLK) – Der Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien werden in Vorarlberg für Energieversorger, Unternehmen und Haushalte vereinfacht. Mit einem neuen Gesetz sollen Verfahren beschleunigt, Bürokratie reduziert und weitere Erleichterungen beim Bau von Erzeugungsanlagen für sauberen Strom und saubere Wärme geschaffen werden. Heute (22. August) beginnt die dazugehörige öffentliche Begutachtung, bei der die Bevölkerung eingeladen ist, Stellungnahmen einzubringen. „Wir müssen die Nutzung erneuerbarer Energie auf die Überholspur bringen“, sagt Landeshauptmann Markus Wallner. „Unser Motto lautet: Beschleunigen statt bremsen“, so Landeshauptmann Wallner, die für Gesetzgebung zuständige Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Energielandesrat Daniel Zadra unisono.

Mit der Energieautonomie hat sich das Land Vorarlberg zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 den kompletten Energiebedarf bilanziell mit erneuerbarer Energie abzudecken. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen und den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen, sollen landesgesetzlich – neben der Umsetzung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energie – zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. „Das Land Vorarlberg geht bei der Umsetzung der Richtlinie mit gutem Beispiel voran und ist hier schneller als die Bundesebene“, so Landeshauptmann Wallner, der von einem „Meilenstein auf dem Weg zur Energieautonomie“ spricht.

Die Verfahrenslänge beim Bau wichtiger Anlagen zur Erzeugungvon erneuerbarer Energie, Leitungs- und Speicheranlagen soll verkürzt werden. Die Landesregierung wird auf Grundlage dieses Gesetztes sogenannte Beschleunigungsgebiete ausweisen und hat die Möglichkeit, Netz- und Speicherinfrastrukturgebiete festzulegen. Soll eine entsprechende Anlage in einer der drei Gebietsarten gebaut werden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine langwierige Naturverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Damit werden schnellere Verfahren garantiert.

Haushalte werden von den neuen Regelungen unmittelbar profitieren. Schon jetzt müssen Solar- und Photovoltaik-Anlagen nicht baurechtlich bewillig werden, wenn sie direkt am Dach oder an einer Wand angebracht werden. Diese Freistellung wird nochmal erweitert, sodass auch Anlagen an Geländern von Balkonen, Terrassen und ähnlichem genehmigungsfrei sind. Die Landesregierung wird durch das Gesetz die Möglichkeit bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Freistellung auch für Wärmepumpen vorzusehen. Außerdem gelten im naturschutzrechtlichen Verfahren sowie im Bauverfahren für bestimmte Solar- und PV-Anlagen sowie für Wärmepumpen verkürzte Entscheidungsfristen von drei bzw. einem Monat. Überdies ist vorgesehen, dass Solar- und PV-Anlagen bis 100 kW automatisch als bewilligt gelten, wenn die Behörde nicht innerhalb der einmonatigen Frist gegenteilig enscheidet.

Der Gesetzesenwurf beinhaltet maßgebliche Regelungen zur Straffung und Vereinfachung der Bewilligungs- und Anzeigeverfahren für Vorhaben der Energiewende, einschließlich Pumpspeicherkraftwerken. „Unser Motto lautet: Beschleunigen statt bremsen“, sagt Landeshauptmann Wallner: „Wir müssen die Wasserkraft für die Energiewende nutzen“. Dies sei nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, denn mit dem Ausbau der Wasserkraft gingen letztlich auch Versorgungssicherheit und günstige Energiepreise zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einher, so Wallner.

Eine weitere Erleichterung gibt es für Wasser- und Pumpspeicherkraftwerke: die Doppelgleisigkeit, dass diese sowohl nach dem Wasserrechts- als auch nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz bewilligt werden müssen, wird abgeschafft.

Auch Energielandesrat Daniel Zadra begrüßt die vorgeschlagenen neuen Möglichkeiten ausdrücklich: „Unser Ziel ist es, bereits 2030 unseren Strom bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern zu erzeugen. Wasser, Sonne und Wind sind unsere Zukunft, sie sind günstig, sauber und machen uns unabhängig. Damit wir unsere Ziele erreichen, braucht es Tempo. Und genau das schafft das neue Gesetz.“

„Die Ziele der Energiewende benötigen präzise und durchdachte gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit der Sammelnovelle soll der Übergang zu erneuerbaren Energien für alle Beteiligten einfacher und effizienter gestaltet werden“, so Landesstatthalterin Schöbi-Fink. Der Gesetzesentwurf über Erleichterungen zum Ausbau der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen kann bis Freitag, 27. September 2024 auf dem Veröffentlichungsportal des Landes (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf ), bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingesehen werden. Jede Person hat während der Begutachtungsphase die Möglichkeit über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge vorzubringen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /