Bundesstraßen: VIRUS übergibt Rechtsgutachten an Klimaschutzministerin
Unionsrechtswidrigkeiten haben Konsequenzen für Planungs- und Genehmigungsebene
Wie die Umweltorganisation VIRUS bekannt gibt, hat sie das von Ihr im Juli 2024 der Öffentlichkeit vorgestellte Rechtsgutachten der Universität Innsbruck offiziell an Bundesministerin Gewessler übergeben. Sprecher Wolfgang Rehm: " Damit ist die für Straßenplanungen zuständige Ministerin nun unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt, dass wegen Unionsrechtswidrigkeit derzeit bestimmte Straßenzüge wie die S1-Lobauautobahn rechtlich nicht existent sind und daher nicht Grundlage weiterer Planungsschritte sein können."
Das von Univ. Prof. Dr. Thomas Müller erstellte Gutachten habe sich auf Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes mit den Folgen der Nicht- bzw. Schlechtdurchführung der für Pläne und
Programme zwingend erforderlichen Strategischen Umweltprüfung - nicht zu verwechseln mit der Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte - auseinandergesetzt. Es wurde die Betroffenheit der Projekte S1, S8 und S34 festgestellt. "Auch wenn es offenbar gerade in konservativen Polit-Kreisen immer noch nicht angekommen ist, EU-Recht verdrängt nationales Recht und wirkt sich die festgestellte Unvereinbarkeit sowohl auf die Planungsebene als auch auf die Ebene der Genehmigungen bei Behörden und Gerichten aus," so Rehm. Umso unverständlicher sei es, warum bisher offenbar kaum Beachtung gefunden habe, dass die ÖVP jüngst zwar teure Autobahnversprechen abgegeben habe, diese jedoch
geltendem Recht gleich mehrfach widersprechen. "Auch die bekannte `Fokussierte Unintelligenz´ des Wahlkampfes sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die relevanten Einträge in den Verzeichnissen
des Bundesstraßengesetzes auf die so häufig Bezug genommen wird rechtlich nichtexistent sind. Unabhängig davon verfügt auch keines der Projekte über alle erforderlichen Genehmigungen, das geht legal so nicht", warnt Rehm abschließend vor Rechtsbruch.
Artikel Online geschaltet von: / stevanov /