© KBVÖ / Biogasanlage
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Biogas – was nun?

Am Donnerstag, dem 4. Juli 2024, hat das Parlament dem Erneuerbaren Gasgesetz mit der notwendigen zwei Drittel Mehrheit nicht zugestimmt. Damit tritt das Erneuerbare Gasgesetz nicht in Kraft. Wie soll es jetzt mit dem Biogas weitergehen? Haben wir keine Alternative zu Gas aus Russland? Auf diese Fragen gibt ENERGYPEACE eine klare Antwort.

Das Grüngasgesetz ging von der Annahme aus, man könne die Grüngasproduktion in Österreich zunächst auf 7,5, dann auf 15 und später vielleicht auf 20 oder mehr Milliarden Kilowattstunden ausdehnen und auf diese Weise Gasimporte ersetzen und die vorhandene Infrastruktur weiternutzen. Das war aus zwei Gründen unrealistisch: wegen der hohen Kosten und wegen des fehlenden realisierbaren Potentials. Die Antwort von ENERGYPEACE auf den Parlamentsbeschluss: Ein realistisches Konzept für den Ausbau der Biogaserzeugung und die Reduktion der Gasimporte.


1. Bestehende Biogasanlagen: In Österreich gibt es knapp 300 Biogasanlagen, die Strom in das Netz liefern und in der Regel die lokale Wärmeversorgung über Wärmenetze sichern. Sie sind wichtige, dezentrale Energiezentralen mit dem Vorteil, dass sie auch im Winter kontinuierlich Strom Bereitstellen. Diese Anlagen sollten für die Zukunft durch kostendeckende Strompreise
auf Dauer abgesichert werden und weiter Strom und Wärme liefern.

2. Neue Biogasanlagen aus Reststoffen der Tierhaltung: Es gibt zahlreiche, große viehhaltende Betriebe (Rinder, Schweine, Geflügel) ohne Biogasanlagen. Sie hätten die Möglichkeit aus Gülle und Mist Biogas zu erzeugen, das dann je nach geographischer Lage zur Erzeugung von Wärme und Strom oder als Biomethan zur Einspeisung in das Gasnetz dienen kann. Die Errichtung solcher Anlagen hätte den zusätzlichen Vorteil, dass die Emissionen an Methan zurückgingen. Sie werden aktuell nicht gebaut, weil es keine sicheren wirtschaftlichen Anreize gibt, solche Anreize sind daher notwendig.

3. Neue Biogasanlagen aus verschiedenen Reststoffen (Biomüll, Grünschnitt und andere Reststoffe, die nur über den Biogas-Prozess genutzt werden können). Diese Anlagen sollten von vornherein so positioniert werden, dass das Biogas nach Aufwertung als Biomethan in das Gasnetz eingespeist wird. Die Errichtung einer größeren Zahl von Biogasanlagen auf der Basis von Reststoffen ist Neuland. Daher sollte man zuerst Erfahrungen sammeln, bevor man zu ehrgeizige Ziele vorgibt. Eine verpflichtende Beimischung von 1,5 %, also eine Obergrenze von etwa einer Milliarde Kilowattstunde für eine erste Ausbauphase wäre sinnvoll. Nach mehrjähriger Erfahrung ist zu prüfen, ob eine weitere Anhebung dieser Ziele sinnvoll ist.

4. Weiterentwicklung des EAG (Erneuerbares Stromgesetz): Die entscheidende Reduktion der Gasimporte kann demnach nicht durch den Ausbau der Grüngase erfolgen, sondern durch die Reduktion der Nachfrage nach Gas. Dazu bieten sich viele Möglichkeiten: Mehr Windräder und PV-Parks in Höhenlagen, um Erdgas zur Stromerzeugung im Winter zu ersetzen, mehr Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasseheizungen, um Erdgas im Wärmebereich zu substituieren; mehr grüner Strom in Teilen der Industrie. Dazu ist es notwendig, das EAG rasch zu novellieren, die Ausbauziele anzuheben (plus 40 TWh bis 2030, und annähernd plus 80 TWh bis 2040), den nationalen Netzausbau nach diesen Vorgaben zu planen und den Ausbau der Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik zu beschleunigen! Je früher eine solche EAG-Novelle kommt, desto besser für die Wirtschaft und das Klima!


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /