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Rumänien beschließt Batteriepflicht für Photovoltaik-Besitzer

Zu viel Solarstrom gefährdet "angeblich" das Stromnetz

Bukarest- Das jüngst im Plenum der Abgeordnetenkammer beschlossene Gesetz
betrifft Gebäudebesitzer mit Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 10,8 kW bis 400 kW.

Nicht nur künftige, sondern auch bestehende Anlagen, nämlich zwischen 3 kW und 400 kW sind bis Ende 2027 verpflichtet, Batteriespeicher nachzurüsten, sofern sie eine Leistung höher als 3 kW ins öffentliche Stromnetz einspeisen wollen.

Die Batteriekapazitäten (in kWh) müssen mindestens 30 % der PV-Listung (in kW) entsprechen, wenn letztere zwischen 3 kW und 200 kW liegt, darüber bis 400 kW mindestens 50 %. Jedoch darf die Einspeiseleistung ins Netz prinzipiell die Batteriekapazität nie überschreiten.

Hintergrund des Gesetzes sind "angeblich exzessive" PV-Strom-Einspeisungen. Eine derartige Behauptung ist jedoch immer grundsätzlich zu hinterfragen, weil man ja dem Problem auch durch Drosselung oder Abschaltung von fossil-atomaren Kraftwerken beikommen kann. Insbesondere im Lichte der doch eher geringen PV-Gesamtleistung in Rumänien, die ca. 1,7 GW von Prosumern und ca. 1,6 GW von PV-Großanlagen beträgt, scheint die Maßnahme wirklich fraglich.

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Fritz Binder-Krieglstein
renewable.at



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Artikel Online geschaltet von: / Dr. Fritz Binder-Krieglstein /