© Franz Bachinger auf pixabay.com
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Der nächste PV-Turbo :Erleichterungen für Installierung von PV-Balkonkraftwerken beschlossen

Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften soll ermöglicht werden - Vorteil auch für Energiegenossenschaften!

Die Installierung von sogenannten "Balkonkraftwerken" soll ab 1. September 2024 leichter möglich sein. Dies sieht ein im Zuge der Nationalratssitzung eingebrachter Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen zum Wohnungseigentumsgesetz vor, der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS beschlossen wurde.

Im Konkreten gilt die für die Anbringung der Photovoltaik-Anlagen erforderliche Zustimmung durch die anderen Wohnungseigentümer:innen schon dann als erteilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen haben. Davon umfasst sind Kleinsterzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW, die an eine bereits vorhandene Steckdocke angesteckt werden können.

Einstimmigkeit erzielte auch eine von ÖVP und Grünen beantragte Gesetzesnovelle zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts. Deren Ziel ist es, die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver zu gestalten und damit nicht zuletzt lokale und nationale Initiativen im Bereich des kooperativen Wirtschaftens und der Sharing Economy zu fördern.

Errichtung von Balkonkraftwerken im Wohnungseigentum wird erleichtert

Die Errichtung von Balkon- und Terrassenkraftwerken im Eigenheim soll ab 1. September 2024 einfacher vonstattengehen. Wenn alle Wohnungseigentümer:innen vor der Montage von kleinen PV-Anlagen verständigt werden und niemand widerspricht, dann steht einer Installierung nichts mehr im Wege.

Es sei erfreulich, dass mit der Novelle eine wichtige klimaschützende Maßnahme im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts erleichtert werde, unterstrich Justizministerin Alma Zadic. Die Balkonkraftwerke können einen entscheidenden Beitrag zu mehr Energieunabhängigkeit leisten. Sie war überzeugt davon, dass eine ausgewogene Regelung gefunden wurde, die die Interessen aller Wohnungseigentümer:innen ausreichend berücksichtige.

Ein guter Tag für die Energiewende

Von einer Beseitigung eines großen Ärgernisses im Zusammenhang mit der Installierung von Balkonkraftwerken sprach Lukas Hammer (Grüne), weil bis dato alle Miteigentümer:innen aktiv zustimmen mussten. Zusätzlich werde die Errichtung von Balkonkraftwerken als privilegierte Änderung im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt, wodurch sich niemand mehr querlegen könne. Mit einer 800-Watt-PV-Anlage könne man den Kühlschrank und die Waschmaschine ein Jahr lang betreiben, rechnete er vor. Heute sei somit ein guter Tag für die Energiewende, betonte Hammer.

Der Ausbau der Photovoltaik geht in Österreich im Rekordtempo voran. Vergangenes Jahr wurden 2,6 Gigawatt an neuer PV-Leistung installiert. "In nur einem Jahr ist das mehr als in sämtlichen Jahren vor unserer Regierungsperiode zusammengenommen. Diese Entwicklung müssen wir weiterführen", meint Hammer und betont: "Gerade deshalb ist es zentral, dass wir es den Menschen so einfach wie möglich machen, an der Energiewende teilzuhaben. Mit der Umsatzsteuersenkung für PV-Anlagen unter 35 Kilowatt fördern wir erstmals auch den Kauf von Balkonkraftwerken. Dass wir mit dieser Gesetzesnovelle nun weitere Hürden abbauen, freut mich besonders. Damit beschließen wir den nächsten Turbo für den Photovoltaik-Boom, die Energiewende und den Klimaschutz."

Martin Litschauer (Grüne) wies darauf hin, dass die Technik der Balkonkraftwerke bereits über 20 Jahre alt sei. Diese hätte man daher schon seit Langem nutzen können. Gerade in Zeiten der Krise würden sich solche kleinen, steckerfertigen PV-Anlagen in zwei, drei Jahren rechnen. In der Vergangenheit wurde es den Menschen aber "leider sehr schwer gemacht", Solarpanele, die oft viel leichter als "Blumenkistln" seien, auf der Terrasse zu montieren.

Einfacherer Zugang zur Montage von Solarmodulen

Nachdem österreichweit bereits mehrere Zehntausend PV-Balkonanlagen in Betrieb seien, halte er es für gerechtfertigt, einen vereinfachten Zugang zur Montage von Solarmodulen zu schaffen, so Abgeordneter Johann Singer (ÖVP).




Modernisierung des Genossenschaftsrechts

Mit dem Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 soll unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, Vereine "identitätswahrend" in Genossenschaften umzuwandeln. In Österreich seien viele Vereine auch unternehmerisch tätig - wächst ihre unternehmerische Tätigkeit, entspreche die Rechtsform des Vereins oft nicht mehr den Anforderungen, heißt es dazu in der Begründung.

Außerdem soll das Genossenschaftsrecht insgesamt modernisiert und die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver gestaltet werden. Dazu wird etwa die sogenannte Nachschusspflicht der Mitglieder einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung - also die Pflicht, Verluste durch zusätzliche Zahlungen auszugleichen - flexibler gestaltet. Künftig wird es möglich sein, die Nachschusspflicht im Genossenschaftsvertrag nicht nur mit einem höheren Betrag festzulegen, sondern auch einzuschränken oder ganz auszuschließen. Gleichzeitig werden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nur mehr mit beschränkter Haftung errichtet werden können. Klargestellt wird auch, dass Verschmelzungen und Spaltungen unter Genossenschaften mit beschränkter Haftung möglich sind.

Vor 150 Jahren sei das Genossenschaftsrecht beschlossen worden und mit 1.800 Genossenschaften befinde sich diese Rechtform in Österreich "im Trend", erklärte Elisabeth Götze von den Grünen. Diese würde heute etwa Glasfaserkabeln verlegen, Softwarelösungen entwickeln und vertreiben oder gemeinschaftlich Strom mittels Photovoltaikanlagen erzeugen. Nicht mehr zeitgemäße Regelungen wie die Nachschusspflicht würden nun abgeschafft werden und die Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften erleichtert. Damit erwarte man sich einen "Boom an Gründer:innen", was gut für die Mitglieder und die Wirtschaft sei, so Götze.

Auch Harald Troch (SPÖ) begrüßte diesen "Schritt zur Modernisierung des Genossenschaftswesens", das hierzulande eine "Erfolgsgeschichte" hingelegt habe. Gerade im "Vereinsland Österreich" sei speziell die Umwandlungsmöglichkeit in Genossenschaften wichtig.

Diesen Befund teilte ÖVP-Mandatar Peter Haubner, der vom Genossenschaftswesen als einer "nachhaltigen und krisenfesten Wirtschaftsform" sprach, die gerade eine "Renaissance" erlebe. Viele würden nicht gleich eine Genossenschaft gründen wollen, da das auch mit Kosten verbunden sei. Für diese sei nun eine "praxisnahe Lösung" geschaffen worden, so Haubner. Seine Fraktionskollegin Bettina Zopf verwies ebenfalls auf den Aufschwung in diesem Bereich und konstatierte: "Im Gegensatz zu den Genossinnen und Genossen werden die Genossenschaften immer mehr."


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /