Gerichtshof für Menschenrechte: Klimaklage gegen Republik Österreich hat "Priorität"
Die Klimaklage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geht weiter
Die Republik Österreich wurde nun aufgefordert, dazu konkrete Fragen beantworten. Außerdem räumt der EGMR dem Verfahren Priorität ein, was darauf hinweist, dass nach Meinung des Gerichtshofs individuelle Betroffenheit gegeben ist und damit die Klage von Max Müllner zulässig ist. Max Müllner leidet an der chronischen Krankheit Multiple Sklerose, die durch die Auswirkungen des Klimawandels, wie z.B. mehr Extremhitzetage, verstärkt wird.
Brisant wirkt sich bei dem Verfahren sicher aus, dass Österreich noch immer keinen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) erlassen hat.
Die erste Klimaklage von Müllner, die bereits im September 2020 von Anwältin Michaela Krömer beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht worden ist, wurde aus formalen Gründen abgelehnt. Vor drei Jahren brachte Anwältin Krömer dann die Klage beim EGMR ein. Diese war aufgrund der Klimaklage der Schweizer Seniorinnen vorerst pausiert. Nun fordert der Europäische Gerichtshof die Republik Österreich zu einer Stellungnahme auf und räumt "Priorität" ein.
Mein Anwältinnenherz schlägt höher. Mex M. Nach 3 Jahren hat der EGMR nicht nur das Verfahren endlich aufgenommen, er hat ihn sogar Priorität behandelt. Und nicht nur das, es gibt sogar eine eigene Presseaussendung dazu. pic.twitter.com/tov1nnhE9d
— MichaelaKrömer (@michaelakroemer) July 1, 2024
Nach der Entscheidung gegen die Schweiz und für die Klimaseniorinnen, die im April getroffen wurden, scheint nun möglich, dass der EGMR auch gegen die Republik Österreich entscheiden könnte.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /