© pixabay.com / Windpark
© pixabay.com / Windpark

Energiekrise: Schallreduzierte Windenergieanlagen in Deutschland dürfen nachts mehr Strom produzieren

Betreiber sollten Anwohner und Behörden rechtzeitig und korrekt informieren!

München - Aufgrund der Gasmangellage ermöglicht die deutsche Bundesregierung Betreibern von Windenergieanlagen ab sofort und bis zum 15. April 2023 mehr Strom zu produzieren, indem genehmigungsrechtliche Auflagen zu Schall und Schatten vorübergehend gelockert werden. Grundlage hierfür ist der neue §31k des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Damit will der Gesetzgeber einen Beitrag leisten, um die Stromkosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Dezibel Engineering bietet Betreibern eine Checkliste und ein Muster für den Antrag als Download an.

„Eine mögliche Erhöhung von bis zu 4dB der Schallleistung bedeutet, dass die meisten Windenergieanlagen auch nachts offen laufen dürfen. Das steigert den Ertrag deutlich und ist aufgrund der aktuellen Energiekrise für einen begrenzten Zeitraum zumutbar“, erklärt Achim Fischer, Geschäftsführer des Ingenieurbüros Dezibel Engineering GmbH. Auf seiner Website bietet das
Unternehmen eine laufend aktualisierte Version des Musterantrags für die Änderungsanzeige als Download an sowie eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen. „Der Antrag bedeutet für Betreiber nur einen geringen Verwaltungsaufwand“, sagt Fischer.

„Wir empfehlen Betreibern allerdings, die Nachbarschaft auch aktiv und rechtzeitig über die Änderungen zu informieren“, so Fischer weiter. Denn: „Physikalisch bedeutet ein Aufschlag von 4dB mehr als eine Verdopplung der Schallleistungsabgabe einer Windenergieanlage. Das werden die Anwohnerinnen
und Anwohner bei bestimmten Wetterlagen hören“, erklärt Fischer. Auch beim Schattenwurf sollte geklärt werden, wie sich die Änderung in der Betriebsführung in der Nachbarschaft auswirkt.


„Wenn Anwohner möglichst konkret wissen, was auf sie zukommt, hilft das bei der Akzeptanz“, so Fischer. Die Maßnahmen würden sich auch gut erklären lassen:

• Die Regelung gilt nur für einen begrenzten und klar definierten Zeitraum.

• Im Winter halten viele Menschen ihre Fenster nachts geschlossen, sodass sie nur wenig von den „lauteren“ Windenergieanlagen mitbekommen.

• Wichtig: Die „wahrgenommene“ Erhöhung der Lautheit ist deutlich geringer als die rechnerische Erhöhung der Schall-Leistung. Selbst wenn alle Windenergieanlagen eines Windparks in der Schall-Leistung um 4 Dezibel zulegen würden, läge die wahrgenommene Erhöhung der Lautheit (gemessen in
„Sone“) nur bei 35 Prozent.

• Die Versorgungssicherheit und sinkende Energiekosten hat für die meisten Menschen aktuell eine hohe Priorität.

Die vorübergehenden Ausnahmeregeln sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) §31 geregelt. Eine laufend aktualisierte Version des Musterantrags für eine Änderungsanzeige und eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen ist auf der Website von Dezibel Engineering zu finden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /