© Sebastian Ganso auf Pixabay
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Novelle für Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen!

Aussetzung der Ökostrom-Pauschale für 2022, Anpassungen zu EU-Notifikationsverfahren

Mit Zweidrittelmehrheit stimmten die Abgeordneten im Nationalrat für eine Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), die u.a. eine Aussetzung der Ökostrom-Pauschale im Jahr 2022 beinhaltet. Umgesetzt werden mit dem Drei-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen vor allem auch beihilfenrechtliche Anpassungen beim Ausbau erneuerbarer Energieformen in Bezug auf das EU-Notifikationsverfahren zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Für die Novelle sprachen sich auch die NEOS aus, die FPÖ übte Kritik an der bestehenden Energiepolitik.

Mit ÖVP-SPÖ-Grüne-Abänderungsantrag wurden neben redaktionellen Anpassungen geringfügige inhaltliche Änderungen beschlossen, die vorwiegend aus dem beihilferechtlichen Notifikationsverfahren bei der Europäischen Kommission resultieren. Klargestellt wird auch, dass im Fall von einseitigen Vertrags- und Entgeltänderungen durch den Stromversorger KundInnen ein Kündigungsrecht haben.
Kritisch äußerte sich Axel Kassegger seitens der FPÖ. Er ortet eine völlig verfehlte Wirtschafts- und Energiepolitik in Europa, das EAG stelle einen Baustein dazu dar. Für eine Industrienation brauche es auch entsprechende Energiemengen, das Zusperren von Gas- und Kohlekraftwerken wie etwa in Deutschland bzeichnete er als kurzsichtig und zudem ideologisiert und dogmatisch.

Angepasst wurde eine zusätzliche gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Wasserkraft. Die geplante Laufzeit des EAG bis 2030 bleibt aber erhalten. Der Entschluss zum Aussetzen der Ökostrom-Pauschale für 2022 bringt für Haushalte und Betriebe eine Ersparnis von 350 Mio. Euro.

Lukas Hammer (Grüne) lobte das EAG als Gesetz mit maßgeschneiderten Förderungen für jede Technologie auf dem Weg zu 100% Erneuerbare bis 2030, das durch die nächste Notifizierung in 10 Jahren auch stabile Rahmenbedingungen garantiere. Die massiven Energiepreisanstiege der letzten Monate seien aus seiner Sicht auf die hohen Gaspreise zurückzuführen. Umso mehr Bedeutung habe das EAG im Hinblick auf Unabhängigkeit von fossilen Energien.

Eine faire und gerechte Ausgestaltung der Energiewende sei ihm wichtig, vor allem im Hinblick auf die soziale Frage und auf die ökosozialen Kriterien, sagte Alois Schroll (SPÖ). Aber auch die Energiebranche habe Sicherheit verdient, es sei daher höchste Zeit, dass nun auch alle Verordnungen "auf den Tisch kommen".

Die Novelle mache das EAG marktnäher, stärke die Technologieneutralität und die Planungssicherheit für die Branche, so Karin Doppelbauer (NEOS). Es sei höchst an der Zeit, dass die Energiewende endlich in Österreich ankomme, wo sich Klimaschutz und Wirtschaftspolitik die Hand reichen. Es brauche nun rasch weitere Maßnahmen, unter anderem zum Ausbau der Infrastruktur, verwies sie auf den SPÖ-NEOS-Antrag für die standardmäßige Verlegung von 110-kV-Leitungen als Erdkabel, der abgelehnt wurde.

Vizekanzler Werner Kogler hob in der Debatte unter anderem die Planungssicherheit zum EAG auf 10 Jahre hervor. Außerdem sollen Menschen in der Transformation zu Erneuerbaren nicht zu sehr belastet werden - im EAG zeige sich daher ein Gegensteuern zu den hohen Energiepreisen, etwa durch den Entfall der Ökostrom-Pauschale für 2022.

E-Wirtschaft begrüßt Beschluss der EAG-Novelle

"Österreichs E-Wirtschaft begrüßt den gestrigen Beschluss. Unsere Unternehmen stehen bereits in den Startlöchern. Damit der Erneuerbaren-Ausbau starten kann, brauchen wir nun rasch die entsprechenden Verordnungen, denn die Uhr tickt - bis 2030 sind es mittlerweile weniger als neun Jahre", sagt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft. Die Energie- und Klimaziele der Regierung sehen vor, dass bis 2030 der nationale Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden kann. Klimaneutralität soll bereits zehn Jahre später erreicht werden.

Mit Marktprämien und Investitionszuschüssen stehen künftig zwei Förderinstrumente zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass keine Zeit verloren geht und alle Technologien - also Wind, Wasser und PV - gleichzeitig ausgebaut werden, sind technologiespezifische Ausbaupfade vorgesehen. Insgesamt ist die Fördersumme im EAG mit einer Milliarde im Durchschnitt über drei Jahre gedeckelt. Damit sollen über zehn Jahre Anreize für ein Ausbauvolumen von 27 TWh geschaffen werden.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetz, das bereits Mitte vergangenen Jahres verabschiedet wurde, enthält der Änderungsantrag folgende wesentliche Neuerungen:

* Neben technologiespezifischen Ausbaupfaden für Wind, Wasser, PV und Biomasse sind nun auch technologieübergreifende Ausschreibungen mit variablen Marktprämien für Wasser- und Windkraft in der Höhe von 20 MW pro Jahr vorgesehen.

* Die Ausschreibungen der variablen Marktprämien für Windkraft können bereits 2022 starten. Zum Abbau der Warteschlange werden heuer noch einmalig Förderungen im Umfang von 200 MW administrativ vergeben.

* Restmittel zur Investitionsförderung der mittleren Wasserkraft aus der Ökostromförderung werden in das EAG übertragen und können nun 2022 und 2023 noch in diesem Fördersegment genutzt werden.

* Entfall der Erneuerbaren-Förderpauschale für das Kalenderjahr 2022.

Gesetzesbeschluss muss Turbo zünden!

Nachdem acht Jahre über eine große Reform des Ökostromgesetzes diskutiert wurde, geht Windkraft bereits ins dritte Jahr ohne Realisierungsmöglichkeit für neue Projekte. "Nach diesem wichtigen Schritt, dem Beschluss des EAG im Parlament, muss bei der Umsetzung ein Turbo gezündet werden", fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

"Österreich wird mit dem Gesetz für die Windkraft ein standardmäßiges Förderregime, ohne relevante beihilfenrechtliche Ausnahmen erhalten", bemerkt Moidl: "Wie stark der Anreiz sein wird und welche Ausbaumengen mit diesem EAG möglich sind, wird die Zukunft zeigen. Höchste Priorität hat jetzt die rasche Umsetzung der nötigen Verordnungen und die Etablierung der EAG-Abwicklungsstelle. Nur dann kann der Ausbau der Erneuerbaren endlich beginnen."

In Zukunft werden jährlich 390 MW Windkraftleistung gefördert und mittels Ausschreibung vergeben. Eine Ausnahme stellt das 2022 dar. Die Vergabe der Förderung erfolgt 2022 administrativ und im Ausmaß von nur 200 MW. Die restlichen 190 MW Windkraftleistung werden 2022 mittels Ausschreibung vergeben. Darüber hinaus wird es eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Wasserkraft in der Höhe von 20 MW pro Jahr geben.
Beihilfenrechtliche Ausnahmen von der Ausschreibung für kleine Windkraftprojekte hat Österreich nicht in Anspruch genommen. Das Förderregime wird als gleitende Marktprämie mit einer Laufzeit von 20 Jahren festgelegt. Somit werden Windkraftbetreiber in Zukunft ab der ersten Kilowattstunde Windstrom am Strommarkt verkaufen. Das EAG wird außerdem Unterschiede der Stromerträge am Standort bei der Unterstützung der Windkraft berücksichtigen.

Seit 2020 werden für neue Windkraftprojekte in Österreich keine Verträge vergeben, daher konnten diese bisher auch nicht mit dem Bau beginnen. Nun benötigt es neben dem Gesetz auch erforderliche Verordnungen und die Einrichtung einer eigenen EAG-Abwicklungsstelle. Voraussichtlich wird es zumindest bis Mitte des Jahres dauern, bis das EAG seine volle Wirkung entfalten kann. "Leider wurden die Möglichkeiten nicht genutzt, um dieses Loch zu überbrücken. Daher befinden sich schon wieder mehr als 120 MW Windkraftleistung in der Warteschlange und können derzeit nicht umgesetzt werden", bemerkt Moidl: "Umso wichtiger ist es nun bei der Umsetzung des EAG einen Turbo zu zünden."



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /